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Experten-Antwort

Neuberechnung Altersrente nach EU-Rente

von Sigrid06.09.2010 | 09:44
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2 Antworten

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Ich beziehe seit 1998 EU-Rente. Bei der Altersrente sind noch 16 Mon. "Pflichtbeiträge für Pflegetätigkeit / Rentenbezug mit Zurechnungszeit" zu berücksichtigen. Muß ich bei der DRV einen Antrag auf Umwandlung in Altersrente stellen? Wird von der DRV automatisch eine Neuberechnung der Altersrente vorgenommen, d.h. die Pflegetätigkeit berücksichtigt? Oder muß ich die DRV unbedingt darauf hinweisen? Möglicherweise wirkt sich diese Zeit nicht erhöhend aus, so daß der Bestandsschutz der EU-Rentenhöhe greifen würde. Mich interessiert die richtige Vorgehensweise, damit ich nichts falsch mache.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigrid,

da Sie bereits Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, wird bei erreichen der Altersgrenze für eine Regelaltersrente

(= 65.Lebensjahr + ggf. angehobenes Lebensalter bis max. 67.Lebensjahr) die Umwandlung in Regelaltersrente automatisch durch den Rentenversicherungsträger vorgenommen - Sie müssen diese also nicht extra beantragen.

Bei der Regelaltersrente werden alle - auch die weiteren rentenrechtliche Zeiten, die nach dem Leistungsfall der bisherigen Rente hinzugekommen sind, berücksichtigt.

Die Umwandlung in eine Altersrente vor erreichen der Regelaltersrentengrenze muss jedoch selbst von Ihnen beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Wichtig ist dabei, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine "vorgezogene" Altersrente auch erfüllt sind.

Zur Klärung der offenen Fragen und Vermeidung von Nachteilen empfehle ich ihnen daher folgende Vorgehensweise:

Wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und bitten Sie um Mitteilung, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrentengrenze erfüllen. Gleichzeitig beantragen Sie dazu auch die Erstellung einer Probeberechnung für die ggf. in Frage kommende Altersrente.

Nach der Rückantwort können Sie sich entscheiden, ob eine Umwandlung in eine "vorgezogene" Altersrente zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist und einen entsprechenden Antrag stellen.

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1 Antworten

Klemensam 06.09.2010 | 09:52
Eine Umwandlung der EU-Rente in die Altersrente erfolgt immer nur auf Antrag. Bei dieser Umwandlung errfolgt eine komplette Neuberechnung der Rente, wo natürlich auch die Zeiten der Pflegetätigkeit mit einberechnet wird. Wie Sie schon richtig erkannt haben, wird sich - aller Vorrausicht nach - die Pflegetätigkeit von nur 16 Monaten aber nicht renten steigernd auswirken. Sie haben aber in jedem Fall Bestandschutz so das die Altersrente nicht niedriger ausfallen wird als ihre EU-Rente. Die Zurechnungszeit wird aber die Zeiten der nur 16 monatigen Plegetätigkeit nmit Sicherheit " auffressen ", sodass dadurch keine höhere Altersrente zu erwarten ist.
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