Hallo Sigrid,
da Sie bereits Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, wird bei erreichen der Altersgrenze für eine Regelaltersrente
(= 65.Lebensjahr + ggf. angehobenes Lebensalter bis max. 67.Lebensjahr) die Umwandlung in Regelaltersrente automatisch durch den Rentenversicherungsträger vorgenommen - Sie müssen diese also nicht extra beantragen.
Bei der Regelaltersrente werden alle - auch die weiteren rentenrechtliche Zeiten, die nach dem Leistungsfall der bisherigen Rente hinzugekommen sind, berücksichtigt.
Die Umwandlung in eine Altersrente vor erreichen der Regelaltersrentengrenze muss jedoch selbst von Ihnen beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Wichtig ist dabei, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine "vorgezogene" Altersrente auch erfüllt sind.
Zur Klärung der offenen Fragen und Vermeidung von Nachteilen empfehle ich ihnen daher folgende Vorgehensweise:
Wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und bitten Sie um Mitteilung, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrentengrenze erfüllen. Gleichzeitig beantragen Sie dazu auch die Erstellung einer Probeberechnung für die ggf. in Frage kommende Altersrente.
Nach der Rückantwort können Sie sich entscheiden, ob eine Umwandlung in eine "vorgezogene" Altersrente zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist und einen entsprechenden Antrag stellen.