Hallo Klaus-Peter,
Sie brauchen einen solchen Antrag nicht stellen, weil die Rente nicht neu berechnet wird, nur weil von Zeit- auf Dauerrente umgestellt wurde. Es handelt sich immer noch um den gleichen einheitlichen Rentenanspruch.
Eine Neuberechnung kommt erst mit dem Wechsel in die Altersrente in Frage - allerdings ändert sich am Zahlbetrag dann in der Regel nicht viel. Die Rentenbezugszeiten der vergangenen Jahre sind ja in der Rente bereits als sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Das ist eine Rentenzeit, die Ihnen fiktiv für die Zeit bis zum 60. Lebensjahr angerechnet und mit einem Durchschnittswert an Entgeltpunkten bewertet wird.