Ich gehe davon aus, dass Ihre Erwerbsminderungsrente seit 2006 durchgehend gewährt wurde.
In diesem Fall gilt das Rentenbeginnprinzip.
Für die Neuberechnung Ihrer Rente ist weiterhin das bei der Erstfeststellung der Rente anzuwendende Recht maßgeblich.
Somit gilt das Recht des Jahres 2006 für die von Ihnen beantragte Neuberechnung.
Grundsätzlich wirken sich neu hinzukommende Versicherungszeiten positiv auf die Rentenhöhe aus. Es gibt jedoch auch Einzelfälle, in denen keine Rentenerhöhung eintritt bzw. eine Rentenminderung entstehen kann.
Hierzu muss jedoch die komplette Rentenberechnung nochmals neu geprüft werden.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt mit dem/der für Sie zuständigen Ansprechpartner/in der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie eine speziell auf "Ihren Fall" abgestimmte Auskunft.