habe Post von der DRV erhalten über die Neuberechnung der Rente, diese wurde rückwirkend auch neu berechnet. Da ich vor einem Jahr KG und jetzt Alg 1 beziehe, ist die Hinzuverdienstgrenze überschritten, weil die DRV nicht das Entgelt nimmt sondern das Bemessungsentgelt!!!!!!! Dadurch habe ich natürlich finanz. Einbußen.
Bei Anruf der DRV habe die nu gesagt ist so. Ich könnte ja Antrag auf volle EU-Rente stellen.
Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt den Antrag auf volle EU-Rente stelle und die sollte durchgehen, was wird dann zur Berechnungsgrundlage der vollen EU-Rente, mein jetztiges gekürztes um die hälfte teilerwerbsgminderte Rente?
Als Beispiel: vorher hatte ich ca. 700 Euro Teil-EU-Rente, neben meiner Teilzeitbeschäftigung , habe immer schön brav auf die Hinzuverdienstgrenze geachtet, und die Stunden reduziert!
Nun Alg 1 -Bezieher und die Rente ist nur noch 350 Euro! Da das Alg 1 nach § 152 ermittelt wurde, wurde das Bemessungsentgelt genommen, wodurch ich jetzt zuwenig Rente erhalte!
Wenn jetzt volle EU-Rente bekäme ich dann nur noch ca. 700 Euro an voller Erwerbsminderungsrente?
Oder würde wieder das alte zugrunde gelegt werden, die 700 Euro, so dass dann volle EU-Rente mit ca. 1400 Euro wären?