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Experten-Antwort

Neuberechnung des Versorgungsausgleichs?

von Ulli02.07.2012 | 10:29
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4 Antworten

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Hallo, während meiner Scheidung vor 3 Jahren wurde ja auch der Versorgungsausgleich berechnet. Damals war ich noch berufstätig. Seit Februar 2010 bekomme ich nun rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente - unbefristet. Die EM-Rente fällt natürlich geringer aus als die bei der Berechnung zugrunde gelegte Altersrente. (Ich bin 54 Jahre alt). Meine Frage: Kann der Versorgungsausgleich dadurch neu berechnet werden? Würden mir dadurch evtl. Kosten oder andere Nachteile entstehen? Gruss Ulli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Maßgeblich für die Durchführung eines Versorgungsausgleiches sind die Verhältnisse zum Ende der Ehezeit. Soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht Rentner waren, war der Versorgungsausgleich auf Basis der fiktiven Rentnenanwartschaft bei Erreichen der Regelaltersgrenze durchzuführen.

Soweit sich ZUM EHEENDE noch nachträglich WESENTLICHE Änderungen ergeben, die sich auf die die Bewertung des Anrechts auswirken, kann bei Gericht die Abänderung des Versorgungsausgleichs beantragt werden.

Näheres siehe hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/04_vor_der_rente/geschiedene_ausgleich_rente.html?nn=85100

Ob und inwieweit die Abänderung möglich ist, prüft das Familiengericht. Zuvor sollten Sie sich unbedingt aber von Ihrem Rechtsanwalt beraten lassen.

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3 Antworten

Jockelam 02.07.2012 | 10:47
Nein, eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs kann nicht stattfinden. Grundlage der Berechung war ja nicht Ihre zu erwartende Altersrente, sondern es wurde die Rentenanwartschaften, die Sie während der Ehe erworben haben, mit denen Ihrer (Ex-)frau verglichen bzw. ausgeglichen. Insofern gibt es überhaupt keine Veranlassund, etwas neu zu berechnen.
Ulliam 02.07.2012 | 10:53
Hallo Jockel, danke für die prompte Antwort. Ulli
Pfennigfuchseram 02.07.2012 | 11:39
Hallo, wenn beim Versorgungsausgleich beitragsfreie und/oder beitragsgeminderte Zeiten mitberechnet wurden, kann es zu Verschiebungen kommen. Aus dem Durchschnitt aller "echten" Entgeltpunke werden diese Zeiten berechnet, dieser kann bei Ehezeitende anders sein als bei Beginn der Rente. Unterm Strich schätzungsweise: 0,01167Cent zusätzlich Ausgleichsplicht, dafür an Anwalt 1357,-€ und an Gericht 444,55€.
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