Neuberechnung EM-Rente - Regressfall

von
EM-Rentner

Guten Tag,

ich beziehe seit 2013 eine unbefristete EM-Rente. Diese ganze Sache beruht auf einen Regressfall, da ich unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wurde.
Nun habe ich erstmals die Regressakte der DRV einsehen können. Dabei ist mir aufgefallen, dass es, bevor mir die Rente bewilligt wurde, zwei Mal Ausgleichszahlungen von Seiten der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin auf mein Rentenkonto gab.
Die erste Ausgleichzahlung wurde bei der Rentenberechnung mit entsprechender EP-Erhöhung berücksichtigt. Die zweite Ausgleichszahlung aber nicht.

Ich werde jetzt einen Antrag auf Neuberechnung und Nachzahlung der EM-Rente stellen.
Gibt es da Fristen? Gibt es Verjährungszeiten? Ist eine Neuberechnung unter diesen Voraussetzungen überhaupt rechtlich möglich?

In 2013 bekam ich natürlich die Info von der DRV, dass es Ausgleichzahlungen auf mein Rentenkonto gab. Allerdings war ich damals gesundheitlich nicht in der Lage, mich drum zu kümmern.

Vielleicht kann mir jemand mit Infos weiterhelfen?
Vielen Dank

von
fgfdg

bitte hier nachlesen

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=22717

Wenn Regress-Zahlungen geleistet wurden FÜR einen Zeitraum nach dem Unfall, fließen diese Beiträge nicht in die EM-Rentenberechnung ein.
Bei der EM-Rente werden nur Versicherungszeiten bis zum Leistungsfall (hier= Unfalltag) berücksichtigt zzgl. Zurechnungszeiten.
Die nach dem LEistungsfall liegenden Regressbeiträge fließen dann bei der Altersrente mit ein.

"Die zweite Ausgleichszahlung aber nicht."
Jetzt müsste man mal in den Versicherungsverlauf schauen und wissen wann der Lesitungsfall liegt.

Zudem auch
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=27410

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