Guten Tag,
ich beziehe seit 2013 eine unbefristete EM-Rente. Diese ganze Sache beruht auf einen Regressfall, da ich unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wurde.
Nun habe ich erstmals die Regressakte der DRV einsehen können. Dabei ist mir aufgefallen, dass es, bevor mir die Rente bewilligt wurde, zwei Mal Ausgleichszahlungen von Seiten der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin auf mein Rentenkonto gab.
Die erste Ausgleichzahlung wurde bei der Rentenberechnung mit entsprechender EP-Erhöhung berücksichtigt. Die zweite Ausgleichszahlung aber nicht.
Ich werde jetzt einen Antrag auf Neuberechnung und Nachzahlung der EM-Rente stellen.
Gibt es da Fristen? Gibt es Verjährungszeiten? Ist eine Neuberechnung unter diesen Voraussetzungen überhaupt rechtlich möglich?
In 2013 bekam ich natürlich die Info von der DRV, dass es Ausgleichzahlungen auf mein Rentenkonto gab. Allerdings war ich damals gesundheitlich nicht in der Lage, mich drum zu kümmern.
Vielleicht kann mir jemand mit Infos weiterhelfen?
Vielen Dank