Neuberechnung EM-Rente

von
Susann

Hallo,
ich habe eine teilweise Erwerbsminderungsrente für drei Jahre bezogen und Teilzeit gearbeitet (versicherungspflichtiges Gehalt im Rahmen der Zuverdienstgrenze), also auch Beiträge zur Rentenversicherung etc. gezahlt.
Die Rentenanpassung zum 01.07.2015 weist aber den "alten" Betrag zzgl. 2,1 % aus.
Wann wirken sich denn die 3 Jahre Beiträge aus dem Teilzeit-Verdienst aus? Werden die nicht automatisch berücksichtigt?

von
Jonas

Hallo Susann,

die EM-Rente berechnet sich aus den Versicherungszeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles (Tag der Erwerbsminderung).

Die Zeiten die Sie jetzt zurücklegen (nach dem Leistungsfall), wirken sich erst bei einer späteren Rente aus (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente oder vollen EM-Rente).

MfG

Jonas

Experten-Antwort

Hallo Susann,

„Jonas“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?