Hallo, ich habe eine teilweise Erwerbsminderungsrente für drei Jahre bezogen und Teilzeit gearbeitet (versicherungspflichtiges Gehalt im Rahmen der Zuverdienstgrenze), also auch Beiträge zur Rentenversicherung etc. gezahlt. Die Rentenanpassung zum 01.07.2015 weist aber den "alten" Betrag zzgl. 2,1 % aus. Wann wirken sich denn die 3 Jahre Beiträge aus dem Teilzeit-Verdienst aus? Werden die nicht automatisch berücksichtigt?
10.07.2015, 06:51
von
Jonas
Hallo Susann,
die EM-Rente berechnet sich aus den Versicherungszeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles (Tag der Erwerbsminderung).
Die Zeiten die Sie jetzt zurücklegen (nach dem Leistungsfall), wirken sich erst bei einer späteren Rente aus (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente oder vollen EM-Rente).
MfG
Jonas
10.07.2015, 11:03
Experten-Antwort
Hallo Susann,
„Jonas“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben.