Hallo Petermann,
auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nur Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles angerechnet. Eine Neuberechnung dieser Rente mit den Beiträgen aus der geringfügigen Beschäftigung ist daher nicht möglich. Wie ... bereits geschrieben hat, wird bei einer Altersrente neu gerechnet. Hier werden Zeiten bis zum Altersrentenbeginn berücksichtigt.