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Experten-Antwort

Neuberechnung Rentenpunkte bei Änderung Durchschnittsverdienst

von Fiz17.01.2022 | 11:43
1017 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Alle, In der Renteninformation sieht man ja die erreichten Rentenpunkte aufgrund des eigenen und des Durchschnittsgehalts. Wenn jetzt z.B. nach 1,5 Jahren, nach Erstellung der letzten Renteninformation, das Durchschnittsgehalt angepasst wurde.. 1. Ändern sich dann auch die Rentenpunkte in der Renteninformation? 2. Falls man schon in Rente ist, wird dann auch eine Neuberechnung vorgenommen? Vielen Dank für die Beantwortung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fiz,

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

1. Ja. Wurde das vorläufige Durchschnittsentgelt für ein bestimmtes Jahr durch das endgültige Durchschnittsentgelt ersetzt, ändern sich auch die entsprechenden Berechnungswerte in der Renteninformation und damit auch die Entgeltpunkte für das jeweilige Jahr.

Hintergrund:

Erst im Dezember eines jeden Jahres wird das endgültige Durchschnittsentgelt des Vorjahres festgeschrieben. Das Durchschnittsentgelt für 2021 wird also erst im Dezember 2022 verbindlich festgeschrieben.

2. Nein. Bei der Rentenberechnung wird für das Jahr des Rentenbeginns und das Vorjahr immer das vorläufige Durchschnittsentgelt herangezogen. Das wird auch zukünftig nicht mehr geändert, ansonsten müsste jede Rente nach zwei Kalenderjahren ja noch einmal berechnet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 17.01.2022 | 12:26
Hallo Fiz, die Berechnung des Durchschnittsentgelts wird von der Bundesregierung jeweils für ein Jahr vorläufig festgelegt, dann wird es 'bestätigt' und wird danach rückwirkend nicht mehr geändert. Deshalb ändern sich die bisher rückwirkend bei Ihnen berücksichtigten Zeiten, die aufgrund der von Ihnen erwirtschafteten Beiträge in 'EP' umgerechnet werden, nicht mehr. Hier wurde Ihr persönliches Gehalt mit dem Durchschnittentgelt (des entsprechenden Jahres) 'verglichen' und dies ergibt Ihre EP. Wenn Sie also genau so viel verdienen wie ein 'Durchschnittsentgelt-Bürger', erhalten Sie 1 EP. In der Renteninformation wird aber dennoch ein anderer Betrag stehen, da Sie ja noch weiter Beiträge bezahlt haben (?). Wenn Sie schon Rente beziehen, ändert sich der Rentenbetrag nicht mehr, die Rentenhöhe wird zum Rentenbeginn aus dem Rentenwert Ihrer persönlichen EP errechnet (zzt. 34,19 EUR) und erhöht sich dann insgesamt nur noch durch evtl. Rentenanpassungen, das hat dann aber mit dem Durschnittentgelt nichts mehr zu tun. Sofern Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und noch nebenbei weiter arbeiten, wirken sich diese EP (die wie o.a. ermittelt werden) dann erst auf die nachfolgende Regelaltersrente aus, eine 'Zwischenberechnung' findet nicht statt. Sofern Sie weitere detaillierte Fragen zu Ihrer Renteninformation (oder überhaupt rund um das Thema Rente) haben, stehen Ihnen auch die Beratungsstellen Ihrer zuständigen DRV gern zur Verfügung. Alles Gute!
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