Hallo Fiz,
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
1. Ja. Wurde das vorläufige Durchschnittsentgelt für ein bestimmtes Jahr durch das endgültige Durchschnittsentgelt ersetzt, ändern sich auch die entsprechenden Berechnungswerte in der Renteninformation und damit auch die Entgeltpunkte für das jeweilige Jahr.
Hintergrund:
Erst im Dezember eines jeden Jahres wird das endgültige Durchschnittsentgelt des Vorjahres festgeschrieben. Das Durchschnittsentgelt für 2021 wird also erst im Dezember 2022 verbindlich festgeschrieben.
2. Nein. Bei der Rentenberechnung wird für das Jahr des Rentenbeginns und das Vorjahr immer das vorläufige Durchschnittsentgelt herangezogen. Das wird auch zukünftig nicht mehr geändert, ansonsten müsste jede Rente nach zwei Kalenderjahren ja noch einmal berechnet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung