Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Snoopy
Hallo Herr Z.
Sie sollten ihren Beitrag nicht unter jede Frage kopieren, ist langweilig...
Danke an W.
, das is'n Social-Bot ...das kann nicht anders/mehr ;-)
Gern geschehen.
Gruß
w.
Ignoranz von unbequemen Tat-sachen sollten weshalb hilf-reich sein ?
Neulich behauptete der User W*lfgang noch, der Herr Z. würde nur einen Antwort-Text können, was offenkundig falsch ist !
Hartz IV-Richter scheitern immer mit ihren Versuchen, zu erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, denn der Gesetzgeber selber hat verfassungs-konform ausgeschlossen.
"Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ?
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-0300/0206-04.html
Wenn Richter glauben würden, Hartz IV könne verfassungs-konform sein, hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, etwas vorzutragen, woraus dieses ersichtlich sein könnte.
Wer hindert Richter also daran ?
Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen.
Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html
Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren.
Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ?
Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte".
Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html
Auch das BVerfG hat trotz mehr-jähriger Suche nichts gefunden, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte und deshalb seine eigene Rechtsprechung von 2010 aufgegeben und erklärt nun, der Gesetzgeber müsse gar nicht die Urteile umsetzen, in denen der Gesetzgeber vom BVerfG zur Nach-Besserung von Hartz IV verurteilt wurde.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
Wer in der Schule gepennt hat als Grundgesetz dran war, ist für den Richter-Job nicht geeignet.
Herr Z.