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neue 58er Regelung?

von Ratloser16.11.2007 | 19:31
1806 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich (männlich, geb. 23.12.51, ledig, Hessen) seit zehn Jahren bin ununterbrochen arbeitslos gemeldet und im Bezug. Es ist bei der Antwort auf meine Frage davon auszugehen, daß ich bis zum Altersrenten-Beginn ALG II bekomme. Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine vorfristige Altersrente (VA) ab 60, denn: 1) ich habe die Vertrauensschutzregelung (siehe Daten oben) 2) Arbeitslosigkeit bei VA-Beginn 3) ab dem vollendeten 58 1/2 sten Lebensjahr bis zum VA-Beginn mind. 52 Wochen arbeitslos gewesen 4) vor VA-Beginn innerhalb der letzten 10 Jahre mind. 8 Pflichtbeitragsjahre. Die bisherige "58er Regelung" läuft am Jahresende aus . Sie beinhaltete ja bekanntlich, daß ich mit 58 beim Arbeitsamt eine Verpflichtung dahingehend unterschreiben KANN, daß ich meine Altersrente zum frühest möglichen Zeitpunkt beantrage (dafür bin ich von den diversen Pflichten gegenüber dem Arbeitsamt bis zum Rentenbeginn befreit). In meinem Fall war bisher (!) der frühest mögliche Zeitpunkt für eine VA das vollendete 60ste Lebensjahr + 5 Monate bei 18% (5 x 3,6) Altersrentenkürzung (von der Bruttorente, danach werden noch 6,5 % KV und 1,7 % PV abgezogen, Steuer nicht, weil zu wenig) bis zum Lebensende. Diese Regelung läuft 31.12.07 aus. Angeblich soll danach alles so bleiben, JEDOCH statt "60" gilt dann ab nächstes Jahr "58" (entsprechende Kürzung dann 25%) und ich MUSS (statt kann) unterschreiben. Angeblich hat das der Bundestag schon beschlossen. Stimmt das? (und stimmt das, was ich oben zur bisherigen Regelung geschrieben habe).

10 Antworten

Amadéam 16.11.2007 | 20:47
Alle lieben Leute der Geburtsjahrgänge 1950, 1951, 1952 usw. können die 58er-Regelung schlicht vergessen. Sollten Sie langzeitarbeitslos bleiben, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als die Abschlagskröte zu gegebener Zeit zu schlucken und lebenslang daran zu würgen. Auch Ihre ggf. vorhandene potentielle Witwe wird diese netten Abschläge erben. Der Sachverhalt stellt sich schlicht wie folgt dar. ttp://www.sozialticker.com/bundesregierung-bestaetigt-staatlich-verordnete-zwangsverrentung_20070423.html Verzeihen Sie meinen Sarkasmus - ist aber besser als Schönfärberei.
war zu dämlich, zu kopieren..am 16.11.2007 | 20:52
Ratloseram 16.11.2007 | 22:18
@ Amadé @ Dirk Vielen Dank für Ihre Antworten. Den "Sozialticker" kannte ich noch nicht. Ein wirklich sehr guter Tipp. Kam gleich in meine Lesezeichen-Sammlung einschl. Newsletterbestellung. Dem Link zufolge ändert sich in meinem beschriebenen Fall also nichts (60 / 18% Abzug), außer, daß aus "kann" nun "muß" wird. Ich hatte gedacht, daß ich nun sogar ab 58 in Rente gehen muß!!!! Bin letzten Montag in die Bundestagsdebatte reingezappt und hörte selbiges (58 und 25% Abzug). Wahrscheinlich war das "nur" ein Vorschlag, der nicht zum Tragen kam.
dirkam 16.11.2007 | 23:14
Nun ja, dass einzige Sichere ist doch, dass nichts sicher ist. Will damit sagen, dass die Politik das Problem erkannt hat und das Endergebniss niemand vorhersagen kann, nur vermuten dass sich nix ändert und die de facto Zwangsverrentung kommt.
KSCam 17.11.2007 | 14:55
in Ergänzung zu dirk und Amade: wenn Sie in den nächsten 4 Jahren (bis Sie 60 sind) weiterhin arbeitslos sind, müssen Sie dem nachkommen, was das Arbeitsamt von Ihnen fordert. Mit den erleichterten Bedingungen ("ich will arbeitslos sein und Leistungen erhalten - mich aber nicht um Arbeit bemühen müssen) können Sie nicht rechnen. Und ob Sie dann in 4 Jahren mit 60 in Rente gehen "können" oder "müssen" - da warten wir einfach ab, was unseren Gesetzgebern bis dahin noch so alles einfällt. schaun wir mal...
dirkam 17.11.2007 | 15:03
"Mit den erleichterten Bedingungen ("ich will arbeitslos sein und Leistungen erhalten - mich aber nicht um Arbeit bemühen müssen) können Sie nicht rechnen." Mit einem: "wir freuen uns, ihre jahrelange Berufserfahrung nutzen zu können und bieten Ihnen hiermit einen Arbeitsplatz an" Oder dass Bewerbungen in diesem Alter mehr als eine gegen Null gehende Chance auf Erfolg haben werden aber doch auch nicht, oder?
KSCam 17.11.2007 | 17:39
nö, habe ich ja auch nicht gesagt. Aber woher nehmen Sie das mit der langjährigen Berufserfahrung, wenn "Ratloser" wie er selbst schreibt bereits seit 10 Jahren arbeitslos ist? Klar, wer seit 46 arbeitslos ist, hat mit 56 schlechte Karten (aber das war ja nicht die Ausgangsfrage)
Detlefam 17.11.2007 | 20:09
Ja, KSC, es hat Sie ja auch keiner nach Ihrer ironischen Bemerkung gefragt, Sie bes- serwisserischer DRV-Mitarbei- ter.
Unbekanntam 18.11.2007 | 20:01
Amadé, auch wenn es sich jetzt kleinkariert anhört, wer einschließlich 01.01.1950 geboren ist - somit nicht der ganze Jahrgang 1950 ;-) - und seine Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2008 begonnen hat, kann auch über den Stichtag hinaus noch die 58er-Regelung unterschreiben. In der Praxis werden solche Fälle aber wahrscheinlich kaum vorkommen, weil sicherlich der entsprechende "Fallmanager bzw. Berater" dies "abgearbeitet" hat.
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