Ich
(männlich, geb. 23.12.51, ledig, Hessen)
seit zehn Jahren bin ununterbrochen arbeitslos gemeldet und im Bezug.
Es ist bei der Antwort auf meine Frage davon auszugehen, daß ich bis zum Altersrenten-Beginn ALG II bekomme.
Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine vorfristige Altersrente (VA) ab 60, denn:
1) ich habe die Vertrauensschutzregelung (siehe Daten oben)
2) Arbeitslosigkeit bei VA-Beginn
3) ab dem vollendeten 58 1/2 sten Lebensjahr bis zum VA-Beginn mind. 52 Wochen arbeitslos gewesen
4) vor VA-Beginn innerhalb der letzten 10 Jahre mind. 8 Pflichtbeitragsjahre.
Die bisherige "58er Regelung" läuft am Jahresende aus . Sie beinhaltete ja bekanntlich, daß ich mit 58 beim Arbeitsamt eine Verpflichtung dahingehend unterschreiben KANN, daß ich meine Altersrente zum frühest möglichen Zeitpunkt beantrage (dafür bin ich von den diversen Pflichten gegenüber dem Arbeitsamt bis zum Rentenbeginn befreit).
In meinem Fall war bisher (!) der frühest mögliche Zeitpunkt für eine VA das vollendete 60ste Lebensjahr + 5 Monate bei 18% (5 x 3,6) Altersrentenkürzung (von der Bruttorente, danach werden noch 6,5 % KV und 1,7 % PV abgezogen, Steuer nicht, weil zu wenig) bis zum Lebensende.
Diese Regelung läuft 31.12.07 aus. Angeblich soll danach alles so bleiben, JEDOCH statt "60" gilt dann ab nächstes Jahr "58" (entsprechende Kürzung dann 25%) und ich MUSS (statt kann) unterschreiben.
Angeblich hat das der Bundestag schon beschlossen. Stimmt das? (und stimmt das, was ich oben zur bisherigen Regelung geschrieben habe).