Ich werde mit Ende 50 unterzahlung einer monatlichen Abfindung bis zum 63. lebensjahr von der Arbeit freigestellt.
Ich habe dann aber nur 43statt der erforderlichen 45 Beitragsjahre für die neue abschlagsfreie Rente erfüllt.
Kann ich durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen auch die notwendige Wartezeit erfüllen oder sollte ich unbedingt mindestens für eine geringfügige Tätigkeit Pflichtbeiträge zahlen.
09.08.2014, 10:54
von
Pawel
09.08.2014, 11:43
von
Fritz
Wenn Sie mindestens für 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben, zählen auch freiwillige Beiträge zur Ermittlung der 45 Jahre dazu. Lt. Ihrer Aussage haben bereits 43 Jahre erfüllt, so dass nur noch 2 Jahre an den 45 Jahren fehlen. Diese können Sie mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen dann erfüllen.
Sie sollten sich vorher aber noch eine genaue Rentenauskunft von der RV holen um auf der sicheren Seite zu sein.