Bei dem o.g. Thema hat sich folgende Frage aufgetan. Wenn das Arbeitslosengeld I über das 63 Lebensjahr hinaus gezahlt wird, kann dann unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenzen eine 1/3- oder 2/3-Teilrente genehmigt werden oder schließt sich in dem Fall der parallele Bezug beider Leistungen aus?
Vielen Dank!
24.04.2014, 08:09
Experten-Antwort
Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I) stellen nach §34 SGB VI keinen Hinzuverdienst dar und stehen dem Anspruch auf eine Altersrente nicht entgegen. Nach §142(1), Satz 1, Nr.4 SGB III ruht jedoch der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn dem Arbeitslosen eine andere Sozialleistung (Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung) zuerkannt wird. Eventuelle Besonderheiten prüft dann die Agentur für Arbeit (siehe §142(2), Satz 1, Nr.3 SGB III.