So einfach wird das mit der Grundrente nicht und wie hier schon von einigen Kommentatoren darauf hingewiesen, wird es lange Gesichter geben, außerdem wird hoher Beratungsbedarf, Umstellung der Software etc.pp. benötigt. (einige Auszüge - Informationen)
Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten?
Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch
- Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
- Zeiten und Leisten bei Krankheit oder Reha
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR
Welche Zeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten?
- Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten haben
- Zeiten der Schulausbildung
- Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente)
- Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben.
Was gilt für die Gleitzone zwischen 33 und 35 Jahren?
Anspruch auf Grundrente besteht bereits mit 33 Jahren Grundrentenzeit. Den vollen Zuschlag gibt es allerdings erst ab 35 Jahren. Wer dazwischen liegt, soll einen entsprechend gestaffelten Zuschlag bekommen.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die Höhe der Grundrente wird für jeden Versicherten individuell errechnet. Bei der Berechnung kommen Ihre bislang erzielten Entgeltpunkte (EP) ins Spiel. Und so geht’s:
Zunächst wird Ihr durchschnittlicher EP-Wert errechnet. Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 EP erhalten haben, gehen nicht in die Berechnung ein.
Im zweiten Schritt wird dieser EP-Wert verdoppelt, allerdings maximal auf 0,8. Die Differenz ergibt den Zuschlag.
Im letzten Schritt wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt.
Die so ermittelten Entgeltpunkte lassen sich in eine Rentenzahlung umrechnen. Jeder Entgeltpunkt steht seit dem 1. Juli 2020 für monatlich 34,19 Euro (West) beziehungsweise 33,23 Euro (Ost).
Gruß
Blatt