Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Neue Hinzuverdienstgrenze. Fragen zur Berechnung.

von Noname01.07.2017 | 10:01
539 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Scheins gilt ja ab heute die hinzuverdienstgrenze. Er wird das das höchte einkommen aus den letzen 15 Jahren benutzt. In netto oder brutto? Monats oder jahresgesamsteinkommen? Oder sogar ein monat inkl. Weihnachtsgeld? Wird der hinzuverdienst von dem rentenauszaglungsbetrag abgezogen oder von der höheren rente (kk und pflegeversicherung)? Was wäre zb. sollte wer wegen der neuen regelung wieder rente in höhe von 10€ monatlich erhalten, müsste dieser dann nichtmehr die krankenkassenbeiträge selber zahlen? (kk freiwillig versuicherzt, wegfall der rente letzes jahr, hinzuverdienst überschritten gehen sie beim hinzuverdienst von gewerbeeinahmen (zb windkraft aus)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Noname,

seit dem 1. Juli 2017 wird sowohl der Hinzuverdienst als auch die Hinzuverdienstgrenze auf das Kalenderjahr bezogen. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 6.300,00 EUR. Dieser Hinzuverdienstgrenze wird dem kalenderjährlichen Hinzuverdienst gegenübergestellt. Kalenderjährlicher Hinzuverdienst über 6.300,00 EUR vermindert die Rente. Der Betrag über dieser Grenze wird durch 12 geteilt. 40 Prozent davon werden von der Monatsrente (brutto) abgezogen. Also nicht vom Auszahlbetrag, sondern vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Damit aufgrund von Rente und Hinzuverdienst kein höheres Einkommen als vor dem Rentenbezug erzielt wird, gibt es eine Höchstgrenze: den Hinzuverdienstdeckel. Für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels werden die Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Beginn der ersten Rente betrachtet. Von diesen 15 Jahren ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten (dem höchsten Einkommen) maßgebend.

Wenn die verminderte Monatsrente und ein Zwölftel des Hinzuverdienstes zusammen höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüberliegende Betrag vollständig von der Monatsrente (brutto) abgezogen. Um zu erfahren, wie hoch Ihr Hinzuverdienstdeckel ist, können Sie sich auch gern an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

Sollten Sie aufgrund der neuen Hinzuverdienstregelung wieder Anspruch auf Rente haben, entscheidet allein Ihre Krankenkasse, ob Sie aus dieser Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Als Hinzuverdienst werden auch steuerrechtliche Gewinne (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit) berücksichtigt. Wenn also Ihre Einnahmen aus Windkraft steuerrechtlich diesen Einkünften zugeordnet werden, sind sie auch als Hinzuverdienst anzurechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Herz1952am 01.07.2017 | 11:19
Ja und Nein.
Herz1952am 01.07.2017 | 11:19
Ja und Nein.
Unverständnisam 01.07.2017 | 13:07
Ist aber erst nicht seit heute bekannt, dass das Neue Hinzuverdienstrecht ab 01.07.2017 gilt Nein, für ein Teil der Berechnung der Hinzuverdienstgrenze/Hinzuverdienstdeckel werden die höchsten Entgeltpunkte eines (Kalender)Jahres zu Grunde gelegt, welche in den letzten 15 Jahren vor dem Leistungsfall liegen. Entgeltpunkte werden nicht nur aus 'Einkommen' berechnet. Welchen Betrag finden Sie denn in den Versicherungsverläufen der Rentenversicherung wieder? Es gelten die höchsten Entgeltpunkte eines Jahres. Wenn vom Weihnachtsgeld Beiträge entrichtet worden sind (was der Regelfall sein sollte), zählt auch das Weihnachtsgeld hinzu. Aber das erkennen Sie ja auch aus dem Versicherungsverlauf (wenn man sich ihn denn mal anschauen würde). Die Berechnung erfolgt - wie bisher - auf Grundlage der Bruttorente Ob Beiträge von einer Rente einzubehalten sind, entscheidet - allein - die Krankenkasse, nicht der Rentenversicherungsträger Nett von Ihnen, dass Sie diese Hinweise geben. Sie sollten Sie hier weitergehend informieren http://flexirente.drv.info/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026