Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Micha,
der Beitrag von User Bekiss ist richtig. Wir verfahren derzeit noch so, dass bei Überschreiten im Bereich 355,01-400 € von einer Bescheidsaufhebung und einer Rückforderung abgesehen wird. Vielmehr wird der Versicherte auf eine evtl. Rückforderung hingewiesen, sollte die Regelung -wider Erwarten- nicht Gesetzeskraft erlangen.
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