Hallo VersAmt089, hallo antwortende User,
das Gesetzgebungsverfahren hat schon einen sehr sportlichen Zeitplan:
Kabinettsbeschluss vom 23.3.2020 - ,1. Beratung im Bundestag - 25.3.2020, 1. Beratung im Bundesrat - 27.3.2020, 2. und 3. Beratung im Bundestag – zeitnah, 2. Beratung im Bundesrat – zeitnah, Verkündung - offen (laut BMAS am 29.3.2020). Da sollten wir doch die Muße haben, den 29.03.2020 abzuwarten. Wir machen sonst möglicherweise viel Lärm um nichts, incl. der jetzt schon losgehenden Beleidigungen in diesem thread.
Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes habe ich wie folgt gelesen:
Mit § 302 Abs. 8 SGB VI wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze des § 34 SGB VI in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben (44.590 Euro entspricht das 14-fache der monatlichen Bezugsgröße - 14 x 3.185 Euro). Der Hinzuverdienstdeckel wird in dieser Zeit nicht angewendet. Die vorgenannten Regelungen sollen für die Zeit vom 01.01.2020-31.12.2020 gelten. Hinweis: Ich werde mich an der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf bis zur Verkündung des Gesetzes nicht mehr beteiligen!