Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

neue Krankheitsdiagnose während EM-Rentenantragsverfahren

von NoName27.08.2015 | 20:40
2890 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bei mir läuft ein EM-Rentenantragsverfahren und ich warte derzeit auf die Entscheidung der DRV. Nun lag ich wieder im Krankenhaus und habe eine neue Krankheitsdiagnose erhalten. Sollte ich das der DRV mitteilen? Das Versorgungsamt hat mich auch höher gestuft. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den Antworten von "KSC" und "W*olfgang" an. Dass "der Bericht der Rheumaklinik über den mit den Diagnosen der Orthopäden gestellt" wird, müssen Sie nicht befürchten. Es werden sicher beide Befunde gewürdigt. Das sollten Sie später auch in Ihrem Bescheid erkennen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 27.08.2015 | 21:28
Ist doch eigentlich sonnenklar, dass Sie das mitteilen. Woher soll denn sonst eine fundierte Entscheidung kommen, wenn keine aktuellen Befunde vorliegen?
NoNameam 27.08.2015 | 21:40
Hallo, es liegen schon ca. 40 Seiten mit Diagnosen vor und es gab auch schon vor geraumer Zeit 2 Begutachtungen. Nur diese Krankheit halt noch nicht.
W*lfgangam 27.08.2015 | 22:21
Hallo NoName, könnte vielleicht das i-Tüpfelchen sein, das die EM-Rente ermöglicht. Von daher verstehe auch ich Ihre Frage nicht so recht. Natürlich gehört alles aktuell med. Mögliche/Gutachten zur DRV, damit danach eine Entscheidung getroffen werden kann. Selbst wenn es nur nicht kontrollierbare Darmwinde sind, kann das - gemessen an Ihrem bisherigen Berufsverlauf - die Frage nach voller/teilweise EM zum Bewilligungsbescheid hilfreich anblasen. Gruß w.
NoNameam 27.08.2015 | 22:52
Hallo, hätte es vielleicht besser schreiben sollen, ausführlicher. Sorry. Es wurde Fibromyalgie , DD: small fiber Neuropathie mit FMS, diagnostiziert. Termin beim Neurologen steht nächste Woche schon an, weil schon die Hautstanzung eine SFN befundet hatte. Ich lag nun noch in der Rheumaklinik mit verdacht auf CP, weil es in der Familie vorkommt und die Symptome ähnlich sind. Da ich denke, da diese Erkrankung des Weichteilgewebes sogar von vielen Ärzten auch 2015 noch nicht anerkannt wird bzw. belächelt, habe ich Bedenken, dass es daher auch für die DRV so gewertet und man sogar als Hypochonder abgetan wird. Und der Antrag abgelehnt wird. Und deswegen habe ich Bedenken, ob es sinnvoll wäre. Und es wurden bei den vielen Diagnosen ein Teil Diagnosen aus dem Bereich der Orthopädie nicht aufgeführt. Die aber existieren. Nachher wird der Bericht der Rheumaklinik über den , mit den Diagnosen der Orthopäden ,gestellt. Ich weiss, klingt dumm. Aber ich bin so unsicher. Habe so viel negatives zu dieser Erkrankung gehört. Sorry.
Leseram 28.08.2015 | 10:05
Hallo NoName, bei uns läuft das Rentenantragsverfahren auf EM Rente nun schon seit 3,5 Jahren mit solchen Bagatellen wie Rückanmarksschäden mit Darmfunktionsstörung und Harninkontinenz, Atlasfraktur mit erheblicher Bewegungseinschränkung, neurovegitativer Störung im Sinne eines cervikoenzephalen Syndroms nach Polytrauma und dazu Polyneuropathie, Kniegelenksentzündung mit nachfolgender Arthrose, Lumbalarthrose u.s.w. alles mit erheblichen Auswirkungen, wenn Sie Glück haben bleibt Ihnen das erspart.
NoNameam 28.08.2015 | 17:51
Hallo und vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe die neue Diagnose der DRV zu meinem Rentenantragsverfahren nach gesandt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026