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Neue Lebenssituation nach Trennung vom Lebensgefährten mit volle Erwerbminderung

von Stern6601.05.2009 | 04:29
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Hallo, Mein Partner hat sich vom mir getrennt! Ich beziehe noch bis 10/2009 628,- Euro volle Erwerbsminderungrente mit 60 % Schwerbehinderung unbefristet. Müsste leider eine neue Wohnung suchen! Habe eine Wohnung mit 48,83 qm gefunden mit der Miete von 259,29 + BK 165,00 (103,00 Euro Heizung + 62,00 BK). Kaution 520,00 (die habe ich schon bezahlt). Diese Wohnung ist WBS erforderlich habe ich auch bekommen. Das Amt für Grundsicherung hat Heute am 30.04 angerufen, dass mir nur 52,00 Euro zustehen würde und ich mir besser stehen würde wenn ich Wohngeld beantragen würde dann bekäme ich dann 104,00 Euro! Ich bin seit Mitte März mit dem Amt zugange ein Tag vor dem Einzug 01.05 bekomme Telefonisch mitgeteilt das ich eine Ablehnung bekomme! Ich weiß nicht wie man den Lebensunterhalt errechnet wird, ich bin Insulinpflichtiger Diabetiker habe mehr Kosten durch die Diät! Habe mehr Kosten durch eine Hausratversicherung die ich Abschließen musste für die Wohnungseigentümer In. Mir ist auf dem Amt gesagt worden das ich 37,00 Euro selber tragen müsste sonst würden ich die ca. 224,- Mietpauschale zustehen bzw. auf die 45 qm die mir nur zustehen würden und weil es BK wären müsste ich nur für mein Strom sorgen. Habe die Wohnung fast komplett renoviert auf eigenen Kosten da ich aus nicht Wissen und aus Angst das Wohnung weiter vermietet wird den Vermieterin war am drängeln den Vertrag unterschrieben und dadurch weil das Amt die Wohnung nicht als Angebot vorgelegt bekommen habe wegen der Überprüfung konnte keine Kaution-, keine Renovierung-, und keine Umzugkosten bekommen. Da ich aber erst vor knapp vier Jahren nach Wuppertal verzogen und sehr schwer Kontakte knüpfen kann wg. schwere Depressionen, Panikattacken und Selbstbewusst Störungen habe wollte ich das viertel nicht wechseln und habe die Wohnung doch genommen. Jetzt stehe da vor ein Desaster habe in der renovierte Wohnung meine halbe Möbeln stehen, die Vermieterin besteht auf ihre Monatmiete und lässt mich nicht aus dem Vertrag raus der am 01.05. gültig ist. Was kann ich tun? Entschuldigen Sie das ich soviel geschrieben habe ich bin leider sehr verzweifelt, lebe hier Alleine in Deutschland bin aus Frankreich und habe keine Hilfe! Würde mich über eine Antwort freuen! MfG Stern66

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Schadeam 01.05.2009 | 08:55
....dass dies nun wirklich keine Frage zur Rente oder zur Altersvorsorge ist. Dieses Problem müssen Sie vor Ort lösen, die Sozialhilfestellen kennen Sie- dort sind Ihre Ansprechpartner.
dirkam 01.05.2009 | 10:14
Nun, was könnte man Ihnen empfehlen?? Erst einmal ist es richtig, dass der Diabetikerzuschlag bei ALG2 und Grundsicherung weggefallen ist, seit Januar 09 (der Staat braucht das Geld jetzt für die Banken J. Wenn das Grundsicherungsamt Sie an die Wohngeldstelle verweist, sich aber, wie Sie berichten, dort keine Unterstützung möglich ist, muss das Grundsicherungsamt dann doch zumindest die 52,- auszahlen. Da diese sicher auf eine erneute Nachfrage oder geänderte Antragsstellung bei der Wohngeldstelle bestehen werden, sollten Sie auf die Auszahlung der Grundsicherung bestehen, und die entsprechende Summe von einem eventuellen Wohngeld abtreten. Zu Ihrer Versicherung. Da diese zur Anmietung der Wohnung notwendig ist, ist eine Anerkennung als notwendige Versicherung zwingend und eine Absetzung von ihrem Einkommen (Rente) gegeben. Was ich Ihnen auf jeden Fall raten würde: suchen Sie sich eine unabhängige Beratungsstelle für ALG2 und Grundsicherung. Angebote dazu gibt es mehrere. Es gibt für Ihr Problem eine Lösung! Ob Sie diese jedoch in Ihrer jetzigen Verfassung allein durchboxen.... Suchen Sie sich Hilfe! Alles Gute und viel Erfolg
Corlettoam 01.05.2009 | 11:42
Lassen Sie sich doch vom VDK/SovD beraten. Das kostet nur eine relativ geringe Jahresgebühr und dort werden Sie mit Sicherheit sehr gut beraten und falls erforderlich , auch rechtlich gegenüber den " Ämtern " vertreten werden.
Tipam 01.05.2009 | 17:11
Wenn Sie eine Beratungsstelle oder einen auf das SGB II/SGB XII spezialisierten Rechtsanwalt suchen, können Sie diese über das bundesweite Adressverzeichnis "www.my-sozialberatung.de" finden.
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