Meine Schwiegermutter (72 Jahre alt) bezieht seit 01.09.2003 ihre Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, da sie keine Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Lediglich mein Schwiegervater hat sowohl in der landwirtschaftlichen Alterskasse wie auch in der Deutschen Rentenversicherung Beitragszeiten.
Bei der Antragstellung der Rente erhielt meine Schwiegermutter von der landwirtschaftlichen Alterskasse die Rückmeldung, dass sie kein Anrecht auf Mütterrente hätte. Auf die Möglichkeit zur Anrechnung der Kinder auf den Ehemann wurde sie nicht hingewiesen. Nun meine Fragen:
1. Besteht nach 11 Jahre noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, damit ggfs. meinem Schwiegervater rückwirkend die drei Kinder (vor 1992 geboren) angerechnet werden können. Wie hoch stehen die Chancen hierfür?
2. Besteht jetzt nach der Einführung der neuen Mütterrente für meine Schwiegermutter ein Anrecht auf Mütterrente. Wenn ja, muss ein Antrag gestellt werden?