Hallo,
meine Mutter ist im Rentenalter und bezieht Ihre Rente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
Sie hat 2 Kinder, die vor 1992 geboren wurde. Nun habe ich gehört, wenn sie einen "Kinderpunkt" nachzahlt, kann auch sie die neue Mütterrente in Anspruch nehmen.
Ist dies so richtig? Wo und wie kann sie das beantragen. Wie hoch wäre die Nachzahlung und ihre daraus resultierende Rente? danke
mfg
J.Kraus
Für die Kinder werden seit 01.07.2014 jeweils 2 Beitragsjahre angerechnet, somit hat Ihre Mutter 4 Rentenjahre zurückgelegt.
Um den Anspruch auf Regelaltersrente zu verwirklichen braucht sie 5 Jahre.
Sofern ansonsten keine Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung zurückgelegt sind, bräuchte sie noch 12 Beiträge, die man (wenn man bereits im Rentenalter ist) nachzahlen kann. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 85,05 €, mit einem Aufwand von 1020,60 € erreicht Sie eine Bruttorente von ca. 117 €.
Wenden Sie sich an die nächste DRV Beratungsstelle, bzw. an die Rentenstelle Ihres Rathauses.
Ist die Dame bereits 65 Jahre alt, soll sie mit Formular R100, die Rente beantragen, mit V800 die Kindererziehungszeit und im übrigen wird noch das Formular R810 benötigt.
Um frühest möglich die Rente zu erhalten sollte der Antrag noch im Monat Juli (zumindest formlos) gestellt werden.
super schnelle Antwort,
Danke !!