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Experten-Antwort

Neue Mütterrente

von Hildegard Rentschler19.05.2014 | 19:15
2789 Ansichten
6 Antworten

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Bei der Mütterrente wird immer davon gesprochen, dass man ein zusätzliches Rentenjahr angerechnet bekommt. Wird dies nur finanziell angerechnet oder wirkt sich dies auch auf meine Rentenzeit aus, also auf meine 45 Jahre, die mich dazu berechtigen mit 63 in Rente zu gehen, sofern das Gesetz am Freitag verabschiedet wird. Wird hier auch ein Jahr zusätzlich pro Kind gerechnet? Nach der derzeitigen Regelung hab ich mit den Erziehungszeiten durchgeängig gearbeitet und mit 65 Jahren 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet. Würde dies bedeuten, dass ich nun mit 63 meine 45 Jahre voll hätte? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2014 | 13:56

@ Hildegard Rentschler

Hallo Hildegard Rentschler,

mit der geplanten „Mütterrente“ sollen für jedes vor dem 01.01.1992 geborene Kind weitere 12 Ka-lendermonate an Kindererziehungszeiten angerechnet werden, die dann auch als Pflichtbeitragszeit bei der Wartezeit berücksichtigt werden.

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden neben Pflichtbeitragszeiten auch Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet; jeder Kalendermonat kann aber nur einmal berücksichtigt werden.

Bisher wurden die betreffenden Kalendermonate als Berücksichtigungszeit zur Wartezeit gerechnet. Mit Einführung der „Mütterrente“ sind diese Kalendermonate (13. bis 24. Kalendermonat nach der Geburt des Kindes) dann mit Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten belegt. An der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren ändert sich dadurch aber nichts, d. h. es ergeben sich im Vergleich zu bisher keine weiteren Wartezeitmonate.

Beachten Sie bitte, dass die gesetzlichen Neuregelungen zur „Mütterrente“ erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens von den Rentenversicherungsträgern umgesetzt werden können.

@ Hilde

Hallo Hilde,

Kinderberücksichtigungszeiten werden von der Geburt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes angerechnet. Überschneiden sich die Kinderberücksichtigungszeiten für mehrere Kinder, erfolgt keine Verlängerung. Ich darf Sie hierzu auf das angeführte Beispiel von „heinerich“ verweisen.

5 Antworten

W*lfgangam 19.05.2014 | 19:59
Hallo Hildegard Rentschler, das zusätzliche Jahr "Beitragszeit für Kindererziehung" hat keine Auswirkungen auf die 45 Jahre für eine abschlagsfreie Rente ab 63 ff. Da bereits die Berücksichtigungszeit der Kindererziehung bis zum 10. Lbj. zu den 45 Jahren zählt, kommt hier kein weiteres Jahr dazu, die Art der Versicherungszeit im 2. Jahr der Erziehung für die 45 Jahre wird nur 'ausgetauscht'. Gruß w.
Hildeam 20.05.2014 | 08:56
Die Erziehungszeit wird bis zum 10. LJ des Kindes zu den 45 Beitragsjahren hinzugerechnet. Wieviele Jahre werden bei mehreren Kindern angerechnet? Beispiel: 3 Kinder, alle vor 1992 geboren, davon einmal Zwillinge. Wieviele Jahre gelten als Erziehungszeit? Wäre dankbar für eine Antwort! Viele Grüße, Hilde
Heinericham 20.05.2014 | 10:02
Dier Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (KiBÜZ) beginnen am Tag der Geburt des ältesten Kindes. Wenn die anderen Kinder nach dem ersten aber vor dessen 10. Lebensjahr geboren wurden, enden diese am Tag vor dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. Beispiel Kind1 *15.07.1970 Kind2 *18.09.1975 Kind3 *18.09.1975 KiBÜZ 15.07.1970 - 17.09.1985 MfG
S. Hildebrandtam 20.05.2014 | 11:15
Ja, ja immer wieder Mütterrente. Und die Männer, die im 2. Weltkrieg verletzt, behindert, zerstört wieder zurückgekommen sind, die haben wohl Pech gehabt?
Väterchenam 20.05.2014 | 14:07
Hallo S. Hildebrandt. Wenn diese Männer Kinder erzogen haben und diese Erziehungszeiten beantragt und anerkannt bekommen haben, dann steht ihnen genauso die sogen. "Mütterrente" zu. Eine Ungleichbehandlung sehen ich da nicht... Grüße vom Väterchen
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