Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs kommt darauf an, wer erzogen hat.
Ist ein Kind im Alter von 10 Monaten vom Jugendamt der leiblichen Mutter abgenommen und einer Pflegemutter zugeteilt worden, die das Kind ggf. über die Volljährigkeit hinaus in ihrer Obhut hatte, hat diese Pflegemutter Kindererziehungszeiten auf Antrag angerechnet bekommen. Sofern nicht genau am 01.10. der Wechsel vorlag, so doch ab 01.11. Im 12. Lebensmonat des Kindes ist eine anrechenbare Kindererziehungszeit vorhanden. Die Anwendung von §307d n.F. unterscheidet nicht zwischen leiblicher und Pflegemutter.
Kein Beamtendeutsch sondern "Schießelche" Mathematik....weisen Sie nicht bereits seit dem HEZG/'86 darauf hin, dass ein Punkt nicht ein Punkt ist - obwohl es im Gesetz niemals anders drin stand?! So langsam sollte es selbst ein Gacki verstanden haben ;-)...sind Sie sicher, dass es ganze 5 Kinder sind, und nicht etwa 4,9980 - zählen Sie sicherheitshalber noch mal nach ;-) Gruß w.Der Kinder Getöse Schröder hat schon mal belächelt, da immer in Deutschland davon gesprochen wird von 1,40 Kinder, ob- wohl es nur Ganze Kinder geben kann. Was wollten Sie eigentlich mit 4,9980 sagen, ist dies das neue Beamtendeutsch ? MfG.
Der Kinder Getöse Schröder hat schon mal belächelt, da immer in Deutschland davon gesprochen wird von 1,40 Kinder, ob- wohl es nur Ganze Kinder geben kann. Was wollten Sie eigentlich mit 4,9980 sagen, ist dies das neue Beamtendeutsch ? MfG.Nur mal so...weisen Sie nicht bereits seit dem HEZG/'86 darauf hin, dass ein Punkt nicht ein Punkt ist - obwohl es im Gesetz niemals anders drin stand?! So langsam sollte es selbst ein Gacki verstanden haben ;-)...sind Sie sicher, dass es ganze 5 Kinder sind, und nicht etwa 4,9980 - zählen Sie sicherheitshalber noch mal nach ;-) Gruß w.
Wir haben am 31.7.1977 ein Pflegekind im Alter vom 2,5 Jahren in unsere Familie aufgenommen. Erhalten wir für dieses Kind eine Mütterrente? Mit freundlichen Grüßen Almuth und Helge Koll Hallo, ich habe zwei leibliche Kinder und zwei Pflegekinder. Ich bekomme aber nur für die leiblichen Kinder die neue Mütterrente. Ist es richtig, das für die Pflegekinder die leibliche Mutter, die Mütterrente bekommt ? Kann man da nichts machen, die Erziehung und Pflege habe ich durchgestanden. Die Mutter hat versagt,
"Almuth Koll Wir haben am 31.7.1977 ein Pflegekind im Alter vom 2,5 Jahren in unsere Familie aufgenommen. Erhalten wir für dieses Kind eine Mütterrente? Mit freundlichen Grüßen Almuth und Helge Koll Hallo, ich habe zwei leibliche Kinder und zwei Pflegekinder. Ich bekomme aber nur für die leiblichen Kinder die neue Mütterrente. Ist es richtig, das für die Pflegekinder die leibliche Mutter, die Mütterrente bekommt ? Kann man da nichts machen, die Erziehung und Pflege habe ich durchgestanden. Die Mutter hat versagt,
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