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Experten-Antwort

neue Mutterrente

von Doris Peters19.07.2014 | 17:07
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo in meinen Rentenbescheid 2013 steht Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten derKindererziehung erhalten sie ab 01.07.2013 monatlich 134,74 € Rente.Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten bekomme ich nun ab Juli 2014 die die doppelte Summe ?????????

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.07.2014 | 11:21

Es kommt darauf an, wer erzogen hat.

Ist ein Kind im Alter von 10 Monaten vom Jugendamt der leiblichen Mutter abgenommen und einer Pflegemutter zugeteilt worden, die das Kind ggf. über die Volljährigkeit hinaus in ihrer Obhut hatte, hat diese Pflegemutter Kindererziehungszeiten auf Antrag angerechnet bekommen. Sofern nicht genau am 01.10. der Wechsel vorlag, so doch ab 01.11. Im 12. Lebensmonat des Kindes ist eine anrechenbare Kindererziehungszeit vorhanden. Die Anwendung von §307d n.F. unterscheidet nicht zwischen leiblicher und Pflegemutter.

22 Antworten

Schießl Konradam 19.07.2014 | 17:41
Das, was Sie als doppelte Summe bezeichnen ist in der Rente für Juli noch nicht enthalten,vermute auch, wenn die Rente für Juli erst am 30.7.14 bezahlt wird -nachschüssig- wird dies auch noch so sein, es geht aber nichts verloren, desto höher die Nachzahlung. MfG.
KPJMKam 19.07.2014 | 18:43
Hallo. Eigendlich steht hier alles. /www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=55&tx_ttnews[tt_news]=8985&cHash=fbcbf0de655002901abc00b4b3e7c78e ,und hier Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Uhrig, Marliesam 19.07.2014 | 18:35
Hallo, ich habe zwei leibliche Kinder und zwei Pflegekinder. Ich bekomme aber nur für die leiblichen Kinder die neue Mütterrente. Ist es richtig, das für die Pflegekinder die leibliche Mutter, die Mütterrente bekommt ? Kann man da nichts machen, die Erziehung und Pflege habe ich durchgestanden. Die Mutter hat versagt,
KSCam 19.07.2014 | 18:50
Die genannten 134,74 ist der Wert um den das bisherige eine Jahr Kindererziehungszeit die Rente seit Rentenbeginn erhöht hat - oder anders ausgedrückt: gäbe es die Erziehungszeiten nicht wäre die Rente um 134,74 niedriger. So ähnlich wird es auch in der Anpassungsmitteilung 2014 stehen. Die Zuschläge für die Kinder, die es durch die neuen Gesetze gibt (Mütterrente) sind in der Mitteilung 2013 und auch in der von 2014 noch nicht enthalten. Da gibt es für jedes Kind, das im 12. Lebensmonat erzogen wurde einen Zuschlag (28,61 brutto west), der geldmäßig im Herbst zum Tragen kommt, dann aber rückwirkend ab Juli gewährt wird.
W*lfgangam 20.07.2014 | 18:28
Hallo Uhrig, Marlies, Stichwort "Pflegekinder", lesen Sie diesen Abschnitt ab R2.4 http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
Gackiam 20.07.2014 | 18:41
=//=am 21.07.2014 | 11:03
Zitat von Uhrig, Marlies anzeigen
Wenn Sie bisher für die 2 Pflegekinder die Kindererziehungszeiten erst NACH dem jeweils 1. Lebensjahr erhalten haben, bekommen Sie die zusätzlichen 12 Monate je Kind NICHT! Voraussetzung ist, dass bereits KEZ im 1. Lebensjahr oder genauer gesagt im 12. Kalendermonat nach der Geburt berücksichtigt wurden.
Perleam 21.07.2014 | 17:47
Ich hab mal eine Frage... Die Punkte für Erziehung wurden auch für nicht in Deutschland geborene Kinder anerkannt warum wird nun die Mütterrente, die ja eine Erhöhung der Erziehungszeiten pro Kind ist, nicht auch für Kinder gezahlt, die nicht in Deutschland geboren. sind. währe diese Regelung, sollte dies der Fall sein, Verfassungswidrig?
W*lfgangam 21.07.2014 | 19:09
Zitat von Perle anzeigen
Hallo Perle, Punkte für Kindererziehungszeiten (KEZ) kann es grundsätzlich nur für im _Inland_ erzogene Kinder geben. Für bestimmte Auslandserziehungen gibt es Ausnahmen (Osteuropa - Fremdrentenzeiten - Vertriebene/Spätaussiedler) oder wenn _Entsendungen/Abordnungen_ für den Ehemann vom deutschen Arbeitgeber ins Ausland vorgelegen haben und Ehefrau mit Kind reist mit ...so mal kurz, es ist noch ein bisschen 'komplizierter'. Wenn jetzt schon KEZ im Rentenkonto bei Auslandserziehung drin, gibt’s entweder den Zuschlag oben drauf (laufende Rente), oder eine Verlängerung der KEZ um ein weiteres Jahr. An der grundsätzlichen Anerkennung der KEZ hat sich nichts geändert – die ist verfassungskonform. Gruß w.
Schießl Konradam 21.07.2014 | 21:38
Zitat von KSC anzeigen
Nur mal so, meine Frau bekommt für 5 Kinder, laut Rentenanpassung zum 1.7.2013 " Aus persönlichen EP. für Zeiten der Kindererziehung ab 1.7.2013 monatlich 140,64 Euro Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten" so wortwörtlich. Rechne ich dies mit meiner Kenntnis für " nur" Grundrechenarten nach, komme ich bei 140,64 : 5 nur auf 28,128 EP., in der Tat, ab 1.7. 2013 galten 28,14 in West und 25,74 in Ost als Rentenwert. Die kleine Differenz bestätigt die 0,9996 EP. für eine Jahr KEZ. MfG.
GroKoam 22.07.2014 | 09:15
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
...weisen Sie nicht bereits seit dem HEZG/'86 darauf hin, dass ein Punkt nicht ein Punkt ist - obwohl es im Gesetz niemals anders drin stand?! So langsam sollte es selbst ein Gacki verstanden haben ;-)...sind Sie sicher, dass es ganze 5 Kinder sind, und nicht etwa 4,9980 - zählen Sie sicherheitshalber noch mal nach ;-) Gruß w.
Der Kinder Getöse Schröder hat schon mal belächelt, da immer in Deutschland davon gesprochen wird von 1,40 Kinder, ob- wohl es nur Ganze Kinder geben kann. Was wollten Sie eigentlich mit 4,9980 sagen, ist dies das neue Beamtendeutsch ? MfG.
Kein Beamtendeutsch sondern "Schießelche" Mathematik.
Schießl Konradam 22.07.2014 | 08:19
Nur mal so
...weisen Sie nicht bereits seit dem HEZG/'86 darauf hin, dass ein Punkt nicht ein Punkt ist - obwohl es im Gesetz niemals anders drin stand?! So langsam sollte es selbst ein Gacki verstanden haben ;-)...sind Sie sicher, dass es ganze 5 Kinder sind, und nicht etwa 4,9980 - zählen Sie sicherheitshalber noch mal nach ;-) Gruß w.
Der Kinder Getöse Schröder hat schon mal belächelt, da immer in Deutschland davon gesprochen wird von 1,40 Kinder, ob- wohl es nur Ganze Kinder geben kann. Was wollten Sie eigentlich mit 4,9980 sagen, ist dies das neue Beamtendeutsch ? MfG.
W*lfgangam 22.07.2014 | 20:19
>Kein Beamtendeutsch sondern "Schießelche" Mathematik. Danke Groko, aus der 'Falle' muss er jetzt rauskommen ...ich höre den Abakus rattern ;-) Gruß w.
Frau Zeuneram 07.08.2014 | 16:52
Hier werden wohl gleich zwei Dinge eingespart!! 1. Die Einrechnung der allgemeinen Rentenerhöhung von 1,67 bzw. 2,53 Prozent auf die Mütterrente ab 1.7.2014! 2. Die Zinsen auf die ab Juli 2014 verspätet gezahlte Mütterrente, auch wenn gegenwärtig die Zinsen am Boden sind! Oder sehe ich das falsch? viele Grüße an alle Mütter!!
Almuth Kollam 26.09.2014 | 20:34
Wir haben am 31.7.1977 ein Pflegekind im Alter vom 2,5 Jahren in unsere Familie aufgenommen. Erhalten wir für dieses Kind eine Mütterrente? Mit freundlichen Grüßen Almuth und Helge Koll Hallo, ich habe zwei leibliche Kinder und zwei Pflegekinder. Ich bekomme aber nur für die leiblichen Kinder die neue Mütterrente. Ist es richtig, das für die Pflegekinder die leibliche Mutter, die Mütterrente bekommt ? Kann man da nichts machen, die Erziehung und Pflege habe ich durchgestanden. Die Mutter hat versagt,
Almuth Kollam 26.09.2014 | 21:02
"Almuth Koll Wir haben am 31.7.1977 ein Pflegekind im Alter vom 2,5 Jahren in unsere Familie aufgenommen. Erhalten wir für dieses Kind eine Mütterrente? Mit freundlichen Grüßen Almuth und Helge Koll Hallo, ich habe zwei leibliche Kinder und zwei Pflegekinder. Ich bekomme aber nur für die leiblichen Kinder die neue Mütterrente. Ist es richtig, das für die Pflegekinder die leibliche Mutter, die Mütterrente bekommt ? Kann man da nichts machen, die Erziehung und Pflege habe ich durchgestanden. Die Mutter hat versagt,
heinz haringam 19.12.2014 | 17:39
Hallo, habe 1997 ein Pflegekind im Alter von 10 Jahren aufgenommen. Dafür gibt es nach derzeitiger Gesetzeslage keine Rentenpunkte. Soll man Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen? Wie ist dieser zu begründen. Ist jemandem bekannt ob es eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Bundestages gibt?
Brigitte Kowasam 23.02.2015 | 19:38
Ich bin Bundessprecherin der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Deutschland und eine Bürgerin schrieb mich mit folgender Frage an. Frau B. hat 1973 ein Kind mit 18 Monaten in Pflege genommen und später adoptiert. Sie fragte beim Rententräger nach, ob auch sie die Mütterente erhält, doch die Auskunft lautete, dass sie keinen Anspruch habe. Das Kind hätte schon bis zum 12 Lebensmonat bei ihr leben müssen. Ist das richtig, wenn ja, warum gibt es dieses Ausschlusskriterium? Was raten Sie Frau B., um ihre Ansprüche durchzusetzen? Vielen Dank für IHre Atwort
Brigitte Kowasam 23.02.2015 | 19:38
Ich bin Bundessprecherin der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Deutschland und eine Bürgerin schrieb mich mit folgender Frage an. Frau B. hat 1973 ein Kind mit 18 Monaten in Pflege genommen und später adoptiert. Sie fragte beim Rententräger nach, ob auch sie die Mütterente erhält, doch die Auskunft lautete, dass sie keinen Anspruch habe. Das Kind hätte schon bis zum 12 Lebensmonat bei ihr leben müssen. Ist das richtig, wenn ja, warum gibt es dieses Ausschlusskriterium? Was raten Sie Frau B., um ihre Ansprüche durchzusetzen? Vielen Dank für IHre Atwort
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