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Experten-Antwort

neue Rente ab 63

von Dieter P.28.05.2014 | 17:17
1158 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur neuen Rente mit 63. Ich bin 1955 geboren, kann also mit 63 Jahren und 6 Monaten in die Rente ohne Kürzung. Laut Arbeitsamt bekommen ich höchstens 2 jahre Arbeitslosengeld. Ich habe gehört, dass die letzten 2 Jahre vor der Rente nicht zu den 45 jahren gehören, wenn man da Geld vom Arbeitsamt bekommt. Freiwillige Beiträge zählen nun auch zu den 45 Jahren, wenn man schon für 18 Jahre Beiträge gezahlt hat. hier sollen aber die letzten 2 Jahre vor der Rente auch wieder nicht zählen, wenn man gleichzeitig arbeitslos gemeldet ist, auch wenn man gar kein Geld mehr vom Amt bekommt. Wenn ich mich mit 59 Jahren und 6 Monaten kündigen lasse, könnt ich also bis 61 Jahre und 6 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Dann melde ich mich beim Arbeitsamt ab und zahle die letzten 2 Jahre vor der Rente noch freiwillig weiter, ohne arbeitslos gemeldet zu sein. Zählen dann die ganzen 4 Jahre zu den 45 Jahren? Dann könnt ich ja schon 4 Jahre vorher aussteigen!?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich würde Ihnen raten nach dem 01.07.2014 eine Auskunft- und Beratungsstelle aufzusuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

K. Se.am 28.05.2014 | 18:06
Und von was träumen Sie Nachts.
Dieter P.am 28.05.2014 | 18:11
Kennen Sie nicht!
K. Se.am 28.05.2014 | 18:13
Scherz beiseite, aber Ihre Rechnung geht so nicht auf.
KSCam 28.05.2014 | 18:46
Nach allem was man so weiß müsste die gemachte Rechnung aufgehen. Schaun wir mal
Jonnyam 28.05.2014 | 21:52
Sie könnten dann auch erneut arbeiten und den Arbeitgeber so zur Weissglut treiben, dass er Pleite macht und sie wieder Arbeitslosengeld beziehen. Das zählt dann auch in den letzten 2Jahren mit Meint jedenfalls Jonny
Deutsche Rentenversicherung
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