Hallo Harald K.,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie 1953 geboren, kommen auf 48 Beitragsjahre und haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Die für Sie (nach aktuellem Recht) günstigste Altersrente ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese würde bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme ab dem 63. Lebensjahr einen Abschlag von 2,1 % (0,3 % x 7 Monate) haben.
Sofern die neue Altersrente für langjährig Versicherte in der derzeitigen Fassung eingeführt würde, könnten Sie mit 63 Jahren und 2 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen.
Weiter geben Sie an, dass der Krankenversicherungsschutz über Ihre Frau gegeben (WICHTIG) wäre und dass Ihnen Leistungen von der Arbeitsverwaltung wahrscheinlich nicht zustehen würden (ggf. sollte Rücksprache mit der Agentur für Arbeit erfolgen).
Nach Ihren Angaben hätten Sie einen monatlichen Abschlag von ca. 35 Euro.
Die 1.500 Euro/Monat beziehen sich, so wie ich Sie verstehe, auf Ihre zu erwartende Nettorente.
Wenn Sie auf die insgesamt 3.000 Euro verzichten, würden Sie diesen „Verlust“ nach ca. 86 Monaten (3.000 Euro : 35 Euro = 85,71 Monate) wieder ausgeglichen haben.
Jeder Monat mit weiterem Rentenbezug nach den 86 Monaten wirkt sich damit positiv für Sie aus.
Bis Sie sich jedoch entscheiden müssen (2016), ist noch viel Zeit. Lassen Sie sich ggf. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten, wenn und sofern die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt wird. Insbesondere im Bezug auf Ihre Betriebsrente können hier keine Angaben gemacht werden.
Ich hoffe, dass ich die Angaben richtig interpretiert habe und Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen