Eine abschließende Auskunft hierzu ist leider nicht möglich. Grundsätzlich gilt,
dass der frühere (bisherige) Zugangsfaktor für diejenigen Entgeltpunkte maßgebend bleibt, die bereits Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen Rente waren.
Ob sich die Rente erhöht, wird von vielen Faktoren beeinflusst. Es wäre daher tatsächlich sinnvoll, wenn Sie sich die Altersrente vorab vom zuständigen Rentenversicherungsträger berechnen und sich bzgl. der Antragstellung beraten lassen.