Ich beziehe z. Zt. eine EM - Rente mit einem Abschlag von 10,8 %. Nun bekam ich ein Anschreiben von der Rentenversicherung, dass ich mit 60. evtl. die Altersrente bekommen kann.
Wenn ich jetzt die Altersrente für Schwerbehinderte / Berufs-oder Erwerbsunfähige beantrage und die Voraussetzungen nicht erfülle, jedoch die Voraussetzunge für die Altersrente für Frauen erfülle, bleibt es dann bei dem bisherigen Abschlag oder würde sich mein Abschlag auf 18 % erhöhen ?
Wie ist es in diesem Fall mit Besitzstandswahrung ?
Kann mir jemand dazu eine klare Aussage machen ?
Danke und allen Forumsteilnehmer einen schönen Vatertag