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Neue Rente

von Schonrentnerin12.05.2010 | 17:46
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe z. Zt. eine EM - Rente mit einem Abschlag von 10,8 %. Nun bekam ich ein Anschreiben von der Rentenversicherung, dass ich mit 60. evtl. die Altersrente bekommen kann. Wenn ich jetzt die Altersrente für Schwerbehinderte / Berufs-oder Erwerbsunfähige beantrage und die Voraussetzungen nicht erfülle, jedoch die Voraussetzunge für die Altersrente für Frauen erfülle, bleibt es dann bei dem bisherigen Abschlag oder würde sich mein Abschlag auf 18 % erhöhen ? Wie ist es in diesem Fall mit Besitzstandswahrung ? Kann mir jemand dazu eine klare Aussage machen ? Danke und allen Forumsteilnehmer einen schönen Vatertag

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine abschließende Auskunft hierzu ist leider nicht möglich. Grundsätzlich gilt,

dass der frühere (bisherige) Zugangsfaktor für diejenigen Entgeltpunkte maßgebend bleibt, die bereits Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen Rente waren.

Ob sich die Rente erhöht, wird von vielen Faktoren beeinflusst. Es wäre daher tatsächlich sinnvoll, wenn Sie sich die Altersrente vorab vom zuständigen Rentenversicherungsträger berechnen und sich bzgl. der Antragstellung beraten lassen.

2 Antworten

Schadeam 12.05.2010 | 19:33
Fragen Sie die DRV doch schriftlich zurück, wie hoch ganz genau bei Ihnen die "angebotene Altersrente" wäre. Dann wissen Sie es auf den cent genau und können entscheiden, ob Sie die AR wollen oder weiter die EM Rente. Ist doch viel einfacher, als im Forum über die Rechtslage zu spekulieren.....
Schonrentnerinam 14.05.2010 | 10:26
Kann zu dieser Fage auch noch der Experte eine Auskunft geben ?
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