Hallo Neguro,
wie schon durch CC beschrieben ist die Rente für besonders langjährig Versicherte erst ab dem 65. Lebensjahr möglich, wenn bis dahin mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorliegen.
Ein Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr ohne Kürzung ist nur bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (mind. GdB 50) und 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten möglich.
Wenn Sie den genauen Rentenbeginn wissen wollen, so können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern. Dort ist zu jeder auf Sie zutreffenden Rentenart der früheste Rentenbeginn, mit und ohne Kürzung, angegeben.
MfG