Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird je nach Verdienst in voller oder halber Höhe gezahlt. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gilt:
Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch war und ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen.