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Experten-Antwort

neue rentenberechnung oder andere Nachteile?

von wieweiter08.04.2014 | 14:40
961 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin derzeit in Alg 1 und Teil-Eurenten beziehe ich. Sollte ich jetzt eine Arbeit anfangen in Teilzeit, wonach ich dann weniger Verdiene als damals zuletzt verdient habe. Sind ca. 150 Euro weniger die dann verdiene als damals bevor ich Alg 1 wurde. Somit zahle ich auch weniger in die Rentenkasse. Hätte der neue Job, bzw. meine Erwerbsminderungsrentenzahlung dadurch Nachteile? Oder bleibt die so erhalten wie immer, bis ich die Regelaltersrente erreiche, so wurde diese genehmigt. danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird je nach Verdienst in voller oder halber Höhe gezahlt. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gilt:

Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch war und ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

wieweiteram 08.04.2014 | 15:43
Die Hinzuverdienstgrenze wäre eingehalten, wäre auch nur ne 20 Std.Stelle
wieweiteram 08.04.2014 | 15:42
Die Hinzuverdienstgrenze wäre eingehalten, wäre auch nur ne 20 Std.Stelle
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