ich beziehe aktuell eine volle EU Rente aufgrund der Arbeitsmarktlage welche befristet ist. Diese Befristung läuft nächstes Jahr aus. Inzwischen wurden ja die Zurechnungszeiten geändert. Wirkt sich dies dann bei einer Verlängerung auch auf die Rentenzahlung aus? Ist dies wie ein Neuantrag zu sehen? Ist mit einer Erhöhung zu rechnen?
mfg
Franke
11.07.2019, 14:45
von
xyz
Zitiert von: Franke
Hallo liebe Experten,
ich beziehe aktuell eine volle EU Rente aufgrund der Arbeitsmarktlage welche befristet ist. Diese Befristung läuft nächstes Jahr aus. Inzwischen wurden ja die Zurechnungszeiten geändert. Wirkt sich dies dann bei einer Verlängerung auch auf die Rentenzahlung aus? Ist dies wie ein Neuantrag zu sehen? Ist mit einer Erhöhung zu rechnen?
mfg
Franke
Nein, in keinem deiner Fälle
11.07.2019, 21:09
von
Modi1969
Hallo,
Es gibt eine (theoretische) Möglichkeit, die bessere Zurechnungszeit zu bekommen: Aufnahme einer Beschäftigung über Geringfügigkeitsniveau (z.B. 20 Std.) mit der Folge Wegfall Arbeitsmarktteil der Rente (also nur noch Teil-Erwerbsminderungsrente). Nach einigen Jahren in Teil-EM mit Teilzeitbeschäftigung gesundheitliche Verschlechterung auf dann volle EM mit neuem Leistungsfall und dann auch neuer Zurechnungszeit. Die reine Weiterbewilligung der bisherigen Rente löst keinen neuen Leistungsfall und somit keine längere Zurechnungszeit aus...
12.07.2019, 11:39
Experten-Antwort
Hallo Franke, ich gehe davon aus, dass Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) und keine EU-Rente beziehen! Bei einer Weitergewährung der zeitlich befristeten Rente handelt es sich nicht um einen neuen Leistungsfall und es erfolgt bei der Zurechnungszeit auch keine Verlängerung (Rechtsänderung zum 01.01.2019 bis 65 LJ+8 KM).