Hallo,
ich schließe mich dem Beitrag von Stefan an.
Wenn Sie sich erwerbsgemindert fühlen, sollten Sie einen Rentenantrag stellen. Nur so können wir feststellen,
ob sich Ihre Beschwerden im Vergleich zu 2006 eventuell verschlechtert haben und Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Allerdings müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Ratsam ist es bei einer erneuten Rentenantragstellung aktuelle Bericht Ihrer Ärzte beizufügen. Bei einer erneuten Rentenablehnung steht es Ihnen dann natürlich auch frei Widerspruch einzulegen, ggf. Klage einzureichen.
Sollte Sie von der Krankenkasse ausgesteuert werden, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit. Am besten Sie informieren sich hierüber zu gegebener Zeit bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Eine Beitragserstattung ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bereits die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, ist eine Erstattung Ihrer Beiträge nicht möglich, da Sie dann bereits einen Regelaltersrentenanspruch erworben haben.
Sollte ein anderer Sachverhalt bei Ihnen vorliegen, müßten Sie dies konkret mit Ihrer örtlich zuständigen Deutschen Rentenversicherung erörtern.