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Experten-Antwort

Neuer Antrag auf Eu Rente

von Mara06.06.2019 | 10:16
86 Ansichten
15 Antworten

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Hallo, folgende Frage: Ich war von Okt.15 bis Jan. 16 Krankgeschrieben.Hab dann Rückwirkend (Juni 16)die Volle Eu Rente auf Zeit bekommen, bis 1.5 19. Ich hab dann ab dem 24.4.19 ein Berufliches Tranigszentrum Besuch und Ubergangsgeld erhalten. Das würde am 26.5.19 aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen.Ein Antrag auf Weitergewährung der Rente würde gestellt. Jetzt hab ich aber das Problem, das ich kein Geld mehr erhalte, da ich einen bestehenden Arbeitsvertrag habe aber dennoch krankgeschrieben bin. Wie kann es sein, das die Rentenkasse meine Maßnahme abbricht und das ich nicht sofort wieder in Rente gehen kann? Danke für ihre Hilfe Gruß Mara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mara,

Sie schreiben, dass Sie bereits einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt haben. Am besten Sie erkundigen sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand. Eine Klärung des Sachverhalts hier im Forum ist nicht möglich.

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14 Antworten

Ulliam 06.06.2019 | 10:56
Erstmal heißt es Erwerbsminderungsrente. Und wenn du wieder krankgeschrieben bist, bekommst du Krankengeld. Es steht dir aber natürlich frei, einen erneuten Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ohne Antrag gibt es da gar nichts
Maraam 06.06.2019 | 11:41
Hallo, vielen Dank für die Antworten:) der Antrag auf Erwerbsminderungrente ist in prüfung. Die Krankenkasse ist auch am prüfen, sagt aber das mir wohl kein Krankengeld zusteht,da ich ja nicht gearbeitet habe und in der Rente war. Also alles wird geprüft, aber das kann sich über Woche hinziehe, wie soll ich in diesem Zeitraum meinen Unterhalt finanzieren? Gruß Mara
k-o-ram 06.06.2019 | 12:00
Zitat von Mara anzeigenausblenden
Das wird sich leider hier nicht klären lassen, da keiner Einblick in alle Vorgänge und Unterlagen hat. Ggf. besteht Anspruch auf nicht "verbrauchtes" Krankengeld, wenn dieses unmittelbar vor der EM-Rente bezogen wurde und nicht aufgebraucht ist (Aussteuerung). Ebenso könnte ein Anspruch auf ALG1 bestehen, sofern hier ein Anspruch bestand. Alternativ wäre ALG2 noch eine Möglichkeit, aber das wird sich hier nicht klären lassen. H.
Maraam 06.06.2019 | 14:24
Okay und danke für die Antwort. Das Jobcenter und Aarbeitsamt haben mich beide weg geschickt:( Gruß Mara
k-o-ram 06.06.2019 | 14:33
Und das könnte berechtigte/unberechtigte Gründe haben, kann man hier nicht klären. Vielleicht kann da ein Sozialverband unterstützen wenn er Einblick in die Unterlagen hat. H.
Ulliam 06.06.2019 | 18:47
Da du nur 6 Monate vor der Erwerbsminderungsrente krankgeschrieben warst, hast du den Restanspruch Krankengeld noch. Natürlich musst das überprüft werden, sei doch geduldig. Ist das Krankengeld aufgebraucht bekommst du Alg1 nach Nathlosigkeitsregelung bis dein Antrag bearbeitet worden ist. Nur wenn du vor der Erwerbsminderungsrente Hartz 4 hattest bekommst du das danach auch
Onkel Ottoam 06.06.2019 | 19:09
Da lässt man sich nicht einfach weg schicken, sondern besteht darauf einen schriftlichen Antrag zu stellen, damit man eine Rechtssichere Antwort von der AfA oder vom JC erhält, gegen die man eventuell auch widersprechen kann.
Maraam 07.06.2019 | 09:59
Ich danke euch für die Antwort:) Dann versuche ich es nochmal bei Arbeitsam und lass mir was schriftliches geben. War gestern auch beim Sozialamt und die prüfen meinen Fall jetzt auch. Ich war vor der Rente berufstätig und habe kein Harz 4 oder Arbeitslosengeld Geld bezogenen.
Ulliam 07.06.2019 | 10:25
Du hast noch Anspruch auf alle Leistungen. Alg1 und auch Krankengeld. Lass dich doch nich einfach wegschicken.
Maraam 08.06.2019 | 08:42
Hallo, ja Danke. Ich werde es nächste Woche noch mal beim Arbeitsamt versuchen und mir was schriftliches geben lassen. Hab ja noch einen Arbeitsvertrag. Mich hat es einfach nur gewunder, das die Berufliche Reha aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen Wurde,ich einen neuen Antrag auf Rente gestellt habe und in der Zwischenzeit nichts finanzielles Seitens der Rentenkasse gezahlt wird. Die Krankenkasse ist ja am prüfen und solange springt das Sozialamt noch nicht ein. Aber danke für die Tips;)
Ulliam 08.06.2019 | 11:55
Die leistungen DRV hören immer mit dem Tag auf wo die Maßnahmen enden. Sollte das Krankengeld tatsächlich schon verbraucht sein hast du Ansprüche aus der Nathlosigkeitsregelung, auch wenn der Arbeitsplatz noch vorhanden ist
Maraam 09.06.2019 | 09:31
Danke,das ist gut zu wissen;)
Maraam 09.06.2019 | 09:31
Danke,das ist gut zu wissen;)
Maraam 09.06.2019 | 09:32
Danke,das ist gut zu wissen;)
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