Meine AHB nach Mastektomie war am 26.3. geplant. Aufgrund von Corona + Schliessung der Einrichtung wurden sie zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Klinik wieder eröffnet. Bei einem Beginn der AHB ab dem 20.4. müsse ich aber einen neuen Antrag bei der DRV stellen, da der ursprüngliche dann schon älter als 6 Wochen sei. Stimmt das?
Das klären Sie doch am besten mit einem "Dreizeiler" an Ihren RV Träger.
Guten Morgen,
grundsätzlich muss bei einer AHB der Wechsel in die AHB-Einrichtung unmittelbar, das heißt, innerhalb von 14 Tagen, nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen. Diese Frist ist im Einzelfall auch darüber hinaus noch gewahrt, wenn der nicht fristgerechte Wechsel in die AHB aus Gründen geschieht, die der Rehabilitand nicht selbst zu vertreten hat (meistens medizinische Gründe).
Im Hinblick auf die derzeitige Corona-Situation können zu den Gründen auch Wünsche von Rehabilitanden oder Empfehlungen von Krankenhaus-Ärzten zählen, wegen der unklaren Situation zunächst nach Hause zu gehen und die AHB zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten. Dabei soll sich die Phase zwischen Beendigung der Krankenhausbehandlung und Beginn der AHB jedoch in einem angemessenen Rahmen halten. Als Richtwert gelten derzeit sechs Wochen, wobei eine geringfügige Überschreitung um bis zu zwei weiteren Wochen situationsbedingt möglich ist.
Da es sich wie gesagt erst einmal um Richtwerte handelt, würde ich Ihnen ebenfalls empfehlen, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, um zu klären, ob Ihre Leistung noch als AHB erbracht werden kann.