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Experten-Antwort

Neuer Fall: Witwenrente / Anrechnung der eigenen Einkünften

von Beaureau16.07.2014 | 17:24
1216 Ansichten
6 Antworten

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Folgender Fall liegt vor: Eine Haushaltshilfe (geb. 1944) erhält als Arbeitsentgelt 160,-€ im Monat. Zu ihrer Altersvollrente i.H.v 960,-€ erhält sie eine Witwenrente von 630,-€. Es wäre nett, wenn mir jemand im Forum jeweils den Abschlag von der Witwenrente mit und ohne RV-Befreiung vorrechnen könnte. (Hab selbst gerechnet, aber weiß nicht, ob ich alles bedacht habe.) Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die bisherigen antworten treffen die Sache ganz gut. Bei Altersvollrentnern besteht Versicherungsfreiheit. Demzufolge ist der Minijob auch willentlich nicht in die V-Pflicht zu bewegen. Bei diesm Einkommen kommt es folgerichtig auch nicht zur Kürzung des Bruttoentgeltes.

Bei eigenen Renten, die vor dem 01.01.2011 begonnen haben wird die Bruttorente um 13% vermindert, bei Renten die nach dem 31.12.2010 begonnen haben wird um 14% vermindert.

Alle Einkommensarten werden dann in der Netto-Summe dem Freibetrag gegenübergestellt.

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5 Antworten

Schadeam 16.07.2014 | 19:25
Als Altersvollrentnerin zahlt sie als Minijobberin eh keine 3,9%. Somit überschreitet sie durch den Job den Freibetrag für die Witwenrente um weitere 160 €. 40% davon! also um 64 € wird deshalb die Witwenrente gekürzt. Und wie sich die Altersrente kürzungstechnisch auswirkt, steht im Rentenbescheid, bzw in der Anpassungsmitteilung, die Sie jährlich bekommt
Beaureauam 16.07.2014 | 19:42
Also ist die Rechnung doch so einfach. Die 13%-Abzug von der Brutto-Altersrente bleiben unberührt von etwaigen Minijob-Einkünften mit oder ohne RV-Befreiung, richtig? Wenn sie sich nicht von der RV befreien ließe, würden dann die 160,-€ x 0,4 (Pauschalabzug 40%) x 0,4 (Anrechnung 40%) = 63,48€ Gesamtabzüge (RV-Beitrag + Anrechnung WR) ergeben, auch richtig? Gibt also keinen wirklich "günstigeren" Weg. (?)
Schadeam 16.07.2014 | 19:58
Da ein Altersrentner versicherungsfrei ist, braucht man die Rechenspielchen nicht. Wäre die Dame nicht Rentnerin und würde sie sich die 3.9% beim Minijob abziehen lassen (wären 6,24 €), so könnte sie sich vom Minijob die 40% Pauschale abziehen lassen. Dann würde sie den Freibetrag nur noch um 96 € (160 minus 64) überschreiten und die Kürzung betrüge nur noch 38,40 €. Wäre an sich ein genialer Gedanke, bringt aber einer Altersvollrentnerin gar nichts. :)
Beaureauam 16.07.2014 | 20:08
Schade, liebe(r) Schade. Herzlichen Dank für die Antworten!
Schießl Konradam 19.07.2014 | 16:40
Kann mir folgendes vorstellen, nenne dies üblicherweise mit Zahlen. Euro: 960 eigene Bruttorente minus 13% Ab- schlag verbleiben: 835,-- anrechnungspflichtig Plus 160,-- Brutto für Netto 995,--minus 755,--anrechnungsfrei( 28,61 x 26.4fach)) ------- 240 mit 40% anrechnungs pflichtig. ==== Witwenrente Brutto 630,-- minus 096,-- 40% aus 240 -------- 534,-- Neues Brutto -10,25% Kr.PflV. 054,-- ------- 480,-- Kontogutschrift Witwenrente. MfG. anrechnungsfrei 28,61 x 26,4fach -------- ------- 756,--
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