Die bisherigen antworten treffen die Sache ganz gut. Bei Altersvollrentnern besteht Versicherungsfreiheit. Demzufolge ist der Minijob auch willentlich nicht in die V-Pflicht zu bewegen. Bei diesm Einkommen kommt es folgerichtig auch nicht zur Kürzung des Bruttoentgeltes.
Bei eigenen Renten, die vor dem 01.01.2011 begonnen haben wird die Bruttorente um 13% vermindert, bei Renten die nach dem 31.12.2010 begonnen haben wird um 14% vermindert.
Alle Einkommensarten werden dann in der Netto-Summe dem Freibetrag gegenübergestellt.