Hallo BESONDERS DER EXPERTE!!!!
So kenne ich das oder habe ich geträumt?
ABER BEDENKT ES MUSS ALLES ÜBER DAS FINANZAMT LAUFEN ALSO MELDEN UND DANN JEDES JAHR EINE EINKOMMENSSTEUER ERKLÄRUNG ABGEBEN!!! WIR BRAUCHEN SCHLIESSLICH GELD FÜR DIE ARMEN GRIECHEN,POLEN,FRANZOSEN...........BANKEN, MILIONÄRE, MILIADÄRE, noch was VERGESSEN..............JA BEAMTE!
Wer eine Altersrente bezieht, also das 65. Lebensjahr erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen.(HAUT REIN JUNGS und MÄDELS) Es gelten keinerlei Beschränkungen. Auch ist es für diese Altersgruppe völlig unerheblich, welche Art der Altersrente gezahlt wird. Weiterhin muss auch eine Meldung zu einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen.
Bei “Frührentnern”, wie beispielsweise vorzeitiger Altersrente vor dem 65. Lebensjahr oder Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit, wird empfohlen, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen kann man sich informieren, ob sich der Hinzuverdienst im Rahmen der zulässigen Grenzwerte bewegt oder aber überschreitet. Weiterhin kann hier in Erfahrung gebracht werden, welche Arten von Einkommen überhaupt als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.
Zusammenfassung: Die Berechnung des Hinzuverdienstes ist äußerst komplex. Die individuelle Höhe kann deshalb nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger berechnet werden.
.