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Experten-Antwort

Neuer Job in Aussicht, Rehabeginn im November/Dezember

von Julia12.08.2021 | 11:24
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Was soll ich nur tun? Eventuell habe ich bald wieder einen Job, hatte gestern ein Vorstellungsgespräch. Den Beginn der Reha ist mir schon lange bekannt. Wie verhalte ich mich nun? Wenn ich die Jobzusage bekomme, soll ich die Reha absagen? Oder soll ich abwarten, wie lange ich den Job wirklich haben werde, bis November ist ja auch noch Zeit. Wann soll ich dem neuen Arbeitgeber Bescheid geben, zwecks der Reha. Aktuell bin ich arbeitslos. Mfg und danke für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

sofern sich die gesundheitlichen Beschwerden (aufgrund derer die Reha beantragt/bewilligt wurde) soweit gebessert haben, dass eine medizinische Reha-Maßnahme nicht mehr erforderlich/notwendig ist, sollten Sie dies entsprechend der Sachbearbeitung mitteilen. Ihr Platz in der Reha-Einrichtung wird dann einer/-m anderen Versicherten zur Verfügung gestellt.

Sofern die Beschwerden noch immer bestehen, steht die Aufnahme einer Beschäftigung einer medizinischen Reha-Maßnahme nicht entgegen.

Ihren neuen Arbeitgeber sollten Sie dann zeitnah über die bewilligte Maßnahme informieren.

Wenn Sie den Wunsch nach einer Terminverschiebung haben, sollten Sie entsprechend Rücksprache mit der Reha-Klinik bzw. mit der zuständigen Sachbearbeitung halten.

Handelt es sich bei der bewilligen Reha um eine so genannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“, sollten Sie sich diesbezüglich an Ihre Rehafachberaterin/ihren Rehafachberater wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Siehe hieram 12.08.2021 | 12:03
Hallo Julia, die Reha absagen sollten Sie wohl nicht, denn es gibt ja anscheinend gesundheitliche Gründe, weshalb Sie diese beantragt haben und sie auch bewilligt wurde. Spätestens also, wenn Sie tatsächlich eine Zusage für diese Stelle erhalten (was ich Ihnen wünsche!!), sollten Sie dem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen, dass eine Reha noch ansteht. Einfach abwarten würde ich nicht empfehlen, denn auch ein Arbeitgeber weiß, dass eine Reha nicht von 'heute auf morgen' bewilligt wird. Und hat es aber sicher nicht gern, wenn sein neuer Mitarbeiter wichtige Tatsachen verschweigt und dann nach zwei Monaten (in der Probezeit) plötzlich mitteilt 'ich geh mal auf Reha'. Also besser ist es, mit offenen Karten zu spielen. Dann hätte dieser zukünftige Arbeitgeber auch noch die Möglichkeit, den Arbeitsbeginn auf 'nach der Reha' zu legen. Wenn er Sie für qualifiziert hält und deshalb ja einstellen möchte, kann man dies mit Ehrlichkeit sicher auch für beide Seiten zufriedenstellend regeln. Und es könnte aber auch dennoch zu einem 'sofortigen' Arbeitsbeginn kommen, das hängt sicher auch davon ab, wie händeringend er sucht und es akzeptiert, dass Sie sich erst einmal einarbeiten und dann 'mal kurz' weg sind. Aber erst mal zu arbeiten anfangen und einfach abwarten erscheint mir eine schlechte Option zu sein. Ist nicht gut für ein 'vertrauensvolles Arbeitsverhältnis'. Viel Erfolg und alles Gute!
vor drei Jahrenam 12.08.2021 | 13:21
Hallo Julia, vor drei Jahren war ich in der gleichen/ähnlichen Situation. Ich war in einer Bewerbungsphase und benötigte/erhielt eine Reha aufgrund eines orthopädischen Problems. Es bestanden gute Chancen, dass das Problem mit der Reha aus der Welt zu schaffen sei. Daher kündigte ich ab drei Wochen vor der Reha in meinen Bewerbungsschreiben, dass ich von TT.MM. bis TT.MM. in einer Reha sei. Riskant, ich weiß. Jedoch erhielt ich für die Stelle, die ich jetzt auch habe, eine Einladung. Im Gespräch fragte man mich, ob ich bereit sei, mich zu dieser Reha zu äußeren. Da wie gesagt Reha absolvieren = Problem gelöst, sprach ich offen darüber, obwohl ich es auch hätte verweigern dürfen. Ich unterschrieb den Arbeitsvertrag einen Tag vor der Reha und man wartete sogar noch zwei Wochen auf mich mit dem Arbeitsbeginn. Ich erzähle das als Bespiel, dass es auch "gut gehen" kann. Kommt vielleicht auch auf Art der Reha und deine Einschätzung des neuen Arbeitgebers an. Obwohl ich es für völligen Blödsinn halte (!!!), kann ich mir vorstellen, dass ein neuer Arbeitgeber bei einer neurologischen oder psychosomatischen Reha eher "zusammenzuckt" als bei einer orthopädischen. Zumal du damit ggf. im Zeitraum der Probezeit für länger als drei oder vier Wochen "ausfallen" würdest, was mancher Arbeitgeber in der Probezeit nicht gerne sieht. Andererseits sollte der Arb.geber diese "Ausfall"-Zeit seiner neuen Arbeitnehmerin in Kauf nehmen, wenn sie dafür danach besser "belastbar" ist und keine Folgezeiten an AU "drohen". Leider also keine klare Antwort von mir, sondern nur diverse Gedanken. ich drücke dir die Daumen, dass du die richtige Entscheidung fällst.
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