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Experten-Antwort

Neuer Rentenbeginn 01.07.2014 und Rückzahlung der Renten ab 01.02.2014

von rolf ventsch25.07.2014 | 19:48
1793 Ansichten
17 Antworten

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Ich kann gegen Erstattung der Renten (mit 63J. u. 45,5 Beitragsjahren) ab Febr. 2014 einen neuen Rentenbescheid zum 01.07.2014 erwirken. Gibt es eine Möglichkeit den Zeitraum Febr. - Juni 2014 anderweitig geltend zu machen oder muss ich diesen Zeitraum als einkommenlos abhaken?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Weitere Hinweise / Tipps zur Überbrückung der Monate können wir Ihnen hier leider nicht geben.

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16 Antworten

W*lfgangam 25.07.2014 | 20:39
Hallo rolf ventsch, die Zeit für eine Meldung beim 'Arbeitsamt' mit Ersatzleistungen ist leider verstrichen. Ob es sich gerechnet hat, auf die (gekürzte) Renten-Summe zugunsten des Mehrbetrags ab 01.07. zu verzichten ...nun, Sie werden sich dazu sicher vorher beraten lassen haben, wie alt Sie dann sind, wann Sie den Rentenmehrbetrag wirklich 'erlebt' haben. Einige sehen immer nur die ungekürzte Rente/den Mehrbetrag ...vergessen aber gegenzurechnen, wann sich der Verzicht auf die gekürzte Rentensumme mit späterem Mehrbetrag amortisiert - Beratung dringend empfohlen! Die Fälle sehen schon mal sehr verschieden aus, wenn man alles Hintendranhängende noch berücksichtigt! Gruß w.
Kai N.am 25.07.2014 | 20:04
Wer ein gutes Sparbuch hat ist klar im Vorteil. Ich 54 geb. werde auch später 4 Monate ohne Lohn überbrücken müssen, nur keinen Abschlag.
rolf ventscham 25.07.2014 | 22:01
schon mal vielen dank fuer die antworten. an W*lfgang: mit meinem widerspruch gegen den rentenbescheid habe ich mich nach ruecksprache mit der drv-rheinland an das arbeitsamt gewandt: mein ansinnen wurde grundsaetzlich abgelehnt - auch unter praemisse einer wie jetzt moeglichen aenderung fuer den in frage kommenden zeitraum. ich werde selbstverstaendlich nochmals eine beratung der drv in anspruch nehmen. rein rechnersich haette ich den fehlbetrag nach 3,25j. ausgeglichen; danach waere ich fuer die restzeit im plus.
Jonnyam 26.07.2014 | 15:35
"rein rechnersich haette ich den fehlbetrag nach 3,25j. ausgeglichen; danach waere ich fuer die restzeit im plus." Das ist ein erstaunliches Ergebnis. Sind Sie da sicher, dass der Fehlbetrag zwischen Rente ohne Abschläge und Rente mit Abschlägen und die für die Zeit vom FEB - JUN 2014 nicht zu zahlende Rente wieder ausgeglichen ist? Das würde ich an Ihrer Stelle noch mal genau nachrechnen. W*lfgang hat schon Recht: Bis die Abschläge durch Verschiebung des REntenbeginns wieder eingespielt sind, müssen die meisten rund 80 Jahre alt werden meint jedenfalls Jonny
GroKoam 26.07.2014 | 16:09
Bei einem Abschlag von beispielsweise 10% wären pro Monat Überbrückung 10 Monate Rentenbezug zur Amortisierung notwendig.
Jonnyam 26.07.2014 | 16:46
"rein rechnersich haette ich den fehlbetrag nach 3,25j. ausgeglichen; danach waere ich fuer die restzeit im plus." Das ist ein erstaunliches Ergebnis. Sind Sie da sicher, dass der Fehlbetrag zwischen Rente ohne Abschläge und Rente mit Abschlägen und die für die Zeit vom FEB - JUN 2014 nicht zu zahlende Rente wieder ausgeglichen ist? Das würde ich an Ihrer Stelle noch mal genau nachrechnen. W*lfgang hat schon Recht: Bis die Abschläge durch Verschiebung des REntenbeginns wieder eingespielt sind, müssen die meisten rund 80 Jahre alt werden meint jedenfalls Jonny
Bei einem Abschlag von beispielsweise 10% wären pro Monat Überbrückung 10 Monate Rentenbezug zur Amortisierung notwendig.
Klar, und bei 100 % Abschlag braucht man nur 100 Monate zu warten!
Jonnyam 26.07.2014 | 18:02
GroKo, weshalb denn die Leute mit den 10 Monate so verwirren. Nach deiner Formel wären es ja nur zwischen 1,8 und 8,7 Monate. Geburtstag frühestens am 2.4.49 = Abschlag im Februar 2014 nur 1,8 %. Geburtstag spätestens 1.7.1951 = Abschlag 8,7 %. Und noch später Geborene können ja ab JUL 2014 noch gar keine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen. vermutet jedenfalls mal Jonny
GroKoam 26.07.2014 | 19:16
Bei einem Abschlag von beispielsweise 10% wären pro Monat Überbrückung 10 Monate Rentenbezug zur Amortisierung notwendig.
GroKo, weshalb denn die Leute mit den 10 Monate so verwirren. Nach deiner Formel wären es ja nur zwischen 1,8 und 8,7 Monate. Geburtstag frühestens am 2.4.49 = Abschlag im Februar 2014 nur 1,8 %. Geburtstag spätestens 1.7.1951 = Abschlag 8,7 %. Und noch später Geborene können ja ab JUL 2014 noch gar keine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen. vermutet jedenfalls mal Jonny
Die 10% waren zur Vereinfachung der Rechnung. Nicht nur lesen sondern auch Verstehen. Dein Motto scheint " warum einfach wenn es auch kompliziert geht" zu sein.
Jonnyam 26.07.2014 | 19:26
Die 10% waren zur Vereinfachung der Rechnung. Nicht nur lesen sondern auch Verstehen. Dein Motto scheint " warum einfach wenn es auch kompliziert geht" zu sein.
Na dann rechne doch mal einfach deine tolle Formel vor: 5 Monate keine Rente, z.B. 900 * 5 = 4500. Dafür ab Jul 1000 statt nur 900, also 100 mehr. 4500 : 100 = ????
W*lfgangam 26.07.2014 | 19:59
Hallo Groko, Sie ahnen nicht, WIE kompliziert diese 'Günstiger-/Verlustrechnungen' sein können - da sieht jeder Fall anders aus. Höhe von ALG, Höhe von Rente, KV, Betriebsrente (die, die schon vorher ohne Rentenbindung laufen, oder erst mit Rentenbeginn), Riester, Rürup, Verlust von Einmal-Abfindungen bei Abschlag, Übernahme des halben Abschlags auf Betriebsrenten. Nur an der Rente allein, hach, das wäre zu einfach ...solche 'Kunden' mag es geben, aber leider nicht in meinem Umfeld. Gruß w. PS: ein Abschlag/Mehrbetrag von 10 % rechnet sich ohne Gegeneinkommen für ein Jahr Rentenverzicht in ziemlich genau erst 10 Jahren.
GroKoam 27.07.2014 | 09:24
Zitat von W*lfgang anzeigen
Dein Motto scheint " warum einfach wenn es auch kompliziert geht" zu sein.
Hallo Groko, Sie ahnen nicht, WIE kompliziert diese 'Günstiger-/Verlustrechnungen' sein können - da sieht jeder Fall anders aus. Höhe von ALG, Höhe von Rente, KV, Betriebsrente (die, die schon vorher ohne Rentenbindung laufen, oder erst mit Rentenbeginn), Riester, Rürup, Verlust von Einmal-Abfindungen bei Abschlag, Übernahme des halben Abschlags auf Betriebsrenten. Nur an der Rente allein, hach, das wäre zu einfach ...solche 'Kunden' mag es geben, aber leider nicht in meinem Umfeld. Gruß w. PS: ein Abschlag/Mehrbetrag von 10 % rechnet sich ohne Gegeneinkommen für ein Jahr Rentenverzicht in ziemlich genau erst 10 Jahren.
Dann passt doch meine Rechnung: 1 Monat Rentenverzicht = nach 10 Monaten ausgeglichen.
GroKoam 27.07.2014 | 09:27
Na dann rechne doch mal einfach deine tolle Formel vor: 5 Monate keine Rente, z.B. 900 * 5 = 4500. Dafür ab Jul 1000 statt nur 900, also 100 mehr. 4500 : 100 = ????
4500 : 100 = 45 : 5 = 9 Monate für einen Monat Rentenverzicht und nu Du Mathematiker? Wie gesagt warum einfach wenn es kompliziert geht.
Jonnyam 27.07.2014 | 13:48
Groko, na dann zahl du mal 4500 € von 100 € Mehrbetrag in 9 Monaten zurück.
Gustavam 27.07.2014 | 15:13
Nein, GroKo macht das nach der altbekannten Wochen in Monate-Formel: 9 * 13 / 3 in zwei Wochen und 1 Tag und das ist ein Sonntag
GroKoam 27.07.2014 | 16:47
Ach Jonny Du willst es nicht verstehen, lassen wir es sein.
rolf ventscham 27.07.2014 | 18:35
hallo, da habe mit meiner frage ja eine lawine losgetreten. ich habe letztendlich nur 2 eckdaten: betrag der zurueckzuzahlenden rente=x mtl. mehrbetrag durch neufestsetzung der rente gegenueber bisheriger zahlung=y. also teile ich x durch y und erhalte die monate die es braucht um den zurueckgezahlten rentenbetrag wieder auszugleichen. in meinem fall sind dies 39,5 monate = 3,25 jahre. setze ich dann noch die rueckzahlung virtuell als kapital an komme ich auf 2,5% verzinsung. jeder monat nach den 39,5 monaten geht dann voll ins plus. danke schon mal an alle, die sich gedanken machen. vielleicht gibt es noch eine zuendende idee zum ausgleich der einkommenlosen zeit wegen rueckuahlung der rente?
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