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Neuer Rentenbescheid ohne Anlagen

von Nachfrager17.08.2018 | 09:06
697 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, wie ja bereits bekannt ist verschlankt die DRV z.Zt. die Rentenbescheide und fügt keine Berechnungsgrundlagen mehr bei. Wie ist in den Fällen zu verfahren in denen Stellen die eine Betriebsrente zahlen den kompletten Rentenbescheid haben wollen, mit ALLEN Anlagen? Danke!

10 Antworten

Schlaubiam 17.08.2018 | 09:33
Dann ruft man bei der DRV an und bittet um Übersendung des kompletten Bescheides mit Berechnungsanlagen
-am 17.08.2018 | 10:42
Hallo Nachfrager, Sie können bei Bedarf die Anlagen formlos (schriftlich oder telefonisch) anfordern. Sie werden dann an die dem RV-Träger bekannte Adresse versandt.
DRVam 17.08.2018 | 14:54
Warum fordert eine betriebsrentenzahlende Stelle einen Rentenbescheid mit allen Anlagen an? Die benötigen doch nur Angaben zum Rentenbeginn und eventuellen Abschlägen. Desweiteren bezweifel ich, dass die Mitarbeiter dort die Anlagen verstehen. Sollte tatsächlich jede Betriebsrente nur nach Vorlage des vollständigen Rentenbescheid (mit Anlagen) gezahlt werden, müsste ja ca. jeder 3. bis 4. Rentner seinen Rentenbescheid mit Anlagen nachfordern. Das wäre sicher nicht im Sinne des Erfinders des verschlankten Bescheides. Daher sollte tatsächlich erst mal geklärt werden, ob und ggf. wozu die entsprechenden Stellen überhaupt die Anlagen benötigen. Im zweiten Schritt müsste dann die DRV klären, wie der dann erforderliche zusätzliche Verwaltungsaufwand geregeltwerden kann.
Modi1969am 18.08.2018 | 09:39
Hallo, Natürlich ist der Ansatz, Rentenbescheide verständlicher zu machen, absolut begrüßenswert und sicherlich gibt es viele Rentner, denen die Berechnung der Rente letztlich egal ist -Hauptsache der Zahlbetrag bewegt sich auf oder gar über dem erwarteten Niveau. Ich bin selbst -als berufl. mit Rente befasste Person - eher unglücklich mit dieser Regelung, da ohne die Anlagen bestimmte Teile der Rentenberechnung -z.B. Mindest-EP oder Zuschläge für Berufsausbildung oder Auswirkung Beschäftigung neben Kindererziehung - nicht mehr anhand des Bescheides erklärt werden können. Hat dann zur Folge, dass die Rentner 2x vorsprechen dürfen, bevor "Licht ins Dunkel " gebracht werden kann. Ob die Einschaltung der SB nach Bescheiderteilung wegen Anlagenzusendung dann billiger als der Versand mit allen Anlagen von Anfang an ist, müssen die hierfür zuständigen Experten ermitteln. In einem konkreten Fall müsste der Rentner insgesamt 4x die Anlagen anfordern, bevor sie dann zugesandt wurden. Brachte Ärger beim Rentner und mehrfache "Ablenkung" vom Tagesgeschäft für die SB....
DRVam 18.08.2018 | 10:54
Zitat von Modi1969 anzeigen
Personen die beruflich mit der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. private Rentenberater) sind aber eine kleine Minderheit, insofern ist es völlig verständlich, dass der Masse der Versicherten nur eine verkürzte Version des Bescheides bekommen. Letztendlich spart man Ressourcen, Zeit und Geld, was wiederum im Sinne aller Versicherte ist.
Greenhornam 18.08.2018 | 21:04
Wir leben doch im EDV-Zeitalter, in dem viele, auch ältere Menschen, online sind. Da gibt es viele Möglichkeiten: - Den kompletten Bescheid generieren und als PDF abspeichern. Den verkürzten Bescheid zuschicken und eine PIN für den Download der Gesamtdatei beifügen. - Den kompletten Bescheid auf Anforderung per PIN über den Browser automatisch generieren und ebenfalls zum Download bereitstellen ... Und natürlich auch eine Möglichkeit offenlassen für Leute ohne PC.
Greenhornam 19.08.2018 | 19:32
Aus dem Web-Auftritt der DRV: "Wie sich die jeweilige Rente berechnet, wird in dem neuen Rentenbescheid mit gut verständlichen Texten erläutert. Bisher erfolgte die Information über die Berechnung der Rente in langen Zahlenkolonnen, was für Laien nicht immer nachvollziehbar war. Wer diese Informationen im Einzelfall benötigt, kann sie schnell und unbürokratisch anfordern." Und dann kommt wieder Papier auf dem Postweg ... Wenn ich bei der Telekom einen Einzelverbindungsnachweis will, logge ich mich ein und fordere ihn an. Er wird dann offensichtlich aus den Datenbeständen generiert und mir zum Download zur Verfügung gestellt. Ich denke mal, die "Zahlenkolonnen" werden auf ähnliche Weise erzeugt und derzeit auf Papier gedruckt. Eine PDF ist ja auch ein "Ausdruck", und eine Nur-Text-PDF ohne Schnickschnack kann recht klein gehalten werden. Der Versand ginge dann eben nicht auf dem Postweg, sondern gesichert über's Internet. Der User müsste diesen Vorgang bei Bedarf nur anstoßen (LogIn oder PIN oder beides ...). Die Daten dann checken / auswerten könnte danach im Auftrag oder mit Zustimmung des Versicherten der, der sich damit auskennt. Sind halt nur so Ideen von mir ...
Bitte erstmal nachsehen ! am 27.08.2018 | 05:36
Was Sie vorschlagen gibt es längst ! Man kann, den Rentenbescheid in elektronischer Form erhalten. Weitere Infos unter ttps://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/01a_konto_antraege/mit_perso_oder_aufenthaltstitel_node.html
Rentenschmiedam 27.08.2018 | 13:16
Hallo, einfach aus dem Internet anfordern ist nicht wegen der damit einhergehenden Gefahr für das EDV-System der RV, deshalb werden auch keine Daten aus dem Rentenkonto als E-Mail verschickt. Das Rentenprogramm ist wegen der Gefahren aus dem Internet nach außen abgeschottet. Die Sachbearbeitung kann meines Wissens deshalb auch keine E-Mails unmittelbar empfangen oder versenden, das läuft nur über wenige Kontaktpunkte/-Personen. Den einfachen Versand per E-Mail würde auch glaube ich keiner wollen wenn man weiß dass der Versand über viele verschiedene Server auf der ganzen Welt erfolgt, wobei auf jedem eine Kopie der Daten liegenbleibt. Ich seh` auch ehrlich gesagt kein Problem darin den Bescheid bei berechtigtem Interesse anzufordern, gerne auch als E-Mail an die zum Empfang berechtigten Mitarbeiter der RV. Der selbständige Rentenberater sollte in der Lage sein bei der Vereinbarung seines Termines schon abzuklären welche Form des Bescheides vorliegt und entsprechend vorher tätig zu werden, das vermeidet Doppeltermine. Mit besten Grüßen
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