neuer sachverhalt bei bestehender erkrankung

von
kerstin w

Bei mir hat sich eine erhebliche verschlechterung des allg. Gesundheitszustands ergeben. Unter anderem, das wohl noch mehr Baustellen in meinem Körper vorhanden sind und sich eine zusätzliche Psychische Störung ergeben hat. Zu dem sind meine Depressionen schlimmer geworden und alles muss neu eingestellt, behandelt werden. Jetzt läuft ja schon ein Verfahren wegen Berentung, das die DRV blockiert, Akte nicht zur Rechtsanwältin usw. Was soll ich jetzt tun? Bin Arbeitsunfähig. Soll die Rechtsanwältin die neuuen Befunde weiterleiten oder soll ich mich direkt an die DRV wenden?? Bitte nur richtige Antworten die mir nützen, nicht der DRV.- Wie Krank darf ein Mensch sein bis er endlich Rente bekommt???

von
Schade

Natürlich sollen die aktuellen Befunde und die Verschlechterungen vorgelegt werden - ist doch eigentlich logisch.

Was für ein Verfahren läuft eigentlich?
Rentenverfahren oder der Widerspruch gegen eine Ablehnung oder schon die Klage?

Etwas genauere Angaben wären schon hilfreich :)

von
kerstin w

Es ist ein Verfahren bzw Widerspruch wegen ablehnung einer Rente. Die DRV hat meine Berufsmßsnahme abgebrochen aufgrund meiner Erkrankung- werde das Ziel nicht erreichen. Das Problem ist , ich erreiche kaum die Anwältin, jetzt habe ich erfahren das die Akte nicht da ist usw. Soll ich der DRV direkt schreiben mit Schweigepflichtsentbindung? Habe sehr viele Termine in der Uni Klinik und noch einen Klinik aufenthalt vor mir.Bzw eine Krisenintervention hinter mir.

von
Klemens

Sobald Sie eine Rechtsvertretung ( also in ihrem Fall eine Anwältin ) zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber der DRV beauftragt haben, sollte ALLES auch über diese Anwältin laufen !

Keinesfalls sollten Sie direkt irgendwelche Unterlagen an die DRV schicken oder geschweige denn selbst Schriftverkehr mit der DRV führen , von dem ihre Anwältin nichts weiss bzw. diesen vorher nicht abgesegnet hat!

Ihre Anwältin muss im Verfahren laufend und vollständig vom Ablauf der Dinge unterrichtet sein und die Zügel in der Hand halten. Ansonsten KÖNNTEN durch ihr eigenmächtiges Handeln schwere Verfahrensfehler begangen werden die letztlich von er Anwältin nicht mehr beseitigt werden können und zu ihren Lasten ( konkret zur Ablehnung des Widerspruches ) führen KÖNNTEN.

Es ist also zwingend notwendig jeglichen Schriftverkehr nur durch die Anwältin verfassen zu lassen.

Treten Sie ihrer Anwältin einmal kräftig vors Schienbein damit sie mal " in die Hufe " kommt und sich wirklich kümmert. Da scheint es offentsichtlich wohl zu hapern. Das z.b. ein Awalt auf Anforderung die Akte nicht oder nicht zeitnah bekommt von der RV habe ich noch nie gehört...

Bei Widerspruchsablehnung bleibt ihnen dann immer noch die Klageerhebung vor dem Sozialgericht.

Experten-Antwort

Legen Sie die neuen Befunde Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Vorher sollten Sie Ihre Rechtsanwältin hierüber informieren; möglicherweise will die Anwältin die aktuellen Befunde einsehen. Unabhängig davon, können Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über den Verfahrensstand informieren.

von
Klemens

In dem Zusammenhang ist sehr wichtig, das ihre behandelnen Ärzte ihnen schriftlich bestätigen ( also Arztberrichte/Atteste erstellen etc. ) , das sich die Erkrankungen verschlechtert bzw. neue dazu gekommen snd.

Nur alleine die Mitteilung das sich Verschlechterungen/ neue Erkrankungen ergeben haben wird ihnen wenig nützen. Dies muss immer schriftlich durch den Arzt/Ärzte auch belegt werden. Die RV ist nicht verpflichtet ihre Ärzte anzuschreiben und sich nach dem neuesten Stand der Dinge zu erkundigen. Sie kann dies zwar tun - muss er aber nicht.
Deshalb sollten Sie schon selbst unverzüglich neue ärztliche Unterlagen beschaffen und über ihre Anwältin diese dann bei der DRV vorlegen.

Die Unterlagen geben Sie sofort ( in Kopie ) ihrer Anwältin mit der Bitte um Weiterleitung an die DRV.

Inwieweit diese neuen ärztlichen Berichte dann natürlich jetzt überhaupt noch und wenn in welcher Form - in einem eventuell schon sehr weit fortgeschrittenen Stadium - berückichitgt werden (können ) bleibt spekulativ.

Letztlich können Sie diese neuen ärztlichen Unterlagen dann aber eben dem Sozalgericht gleich vorlegen, falls es zu einer Klageerhebung kommen wird.

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