Legen Sie die neuen Befunde Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Vorher sollten Sie Ihre Rechtsanwältin hierüber informieren; möglicherweise will die Anwältin die aktuellen Befunde einsehen. Unabhängig davon, können Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über den Verfahrensstand informieren.