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Experten-Antwort

Neuer Verorgungsausgleich ?

von Geschiedene06.12.2013 | 12:16
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2 Antworten

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Ich hätte eine Frage zum Versorgungsausgleich. Mein Ex-Mann und ich haben uns in 2006 scheiden lassen. Wir hatten folgende Anwartschaften. ich 300 Euro gesetzl. Rente sonst keine weiteren Einkünfte. Er 1625,06 Euro gesetz. Rente + Betriebsrente von 1275,41 Euro. Die gesetzliche Rente ist auch Hälfte Hälfte ausgeglichen. Die Betriebsrente aber nach einem schuldrechtl. ausgleich. Unter Strich wurde hier nach best. Umrechnungen nur 388,42 abgerechnet von denen noch 49 Euro abgezogen wurden ( irgendwas von Abzug in Höhe von 2 EP pauschal) somit verblieben nur 339,42 Euro Ausgleich. Nach neuem Recht würde der Ausgleich doch die Hälfte darstellen nämlich 637,70 Euro. Eine Freundin klärte mich auf das es dort ein neue Rechtsprechung gebe, durch die ich auch diese Höhe bekommen würde, man sollte sich an einen Rentenberater wenden. Nun die Frage. gibt es eine dementsprechende Neuberechnungsmöglichkeit und muss ich mich an einen Rentenberater oder an einen Rechtsanwalt wenden, mit dem ich bei Familiengericht den Fall neu aufrollen muss ? Mein Ex Mann muss auch keine Repressialien mehr fürchten, denn er ist bereits verstorben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten versuchen eine Abänderungsentscheidung durch das Familiengericht herbeiführen zu lassen. Den Antrag können Sie direkt beim Familiengericht stellen. Ob Sie dafür einen Anwalt benötigen, können Sie sich auch dort erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Herr Kummeram 07.12.2013 | 09:59
Der arme Ex-Mann, hat so eine schöne Altersrente und Betriebsrente gehabt. Aber wenn man halt schon tot ist, hat man nichts mehr davon. Nur noch die geschiedene Ehefrau.
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