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Experten-Antwort

neuer Versicherungsfall

von Larissa7501.09.2015 | 14:17
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3 Antworten

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Hallo. Ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von der DRV. Wenn ich nun eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der DRV zugeschrieben bekomme, ist das dann ein neuer Versicherungsfall? Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit dem Vorliegen der vollen Erwerbsminderung tritt ein neuer (weiterer) Leistungsfall ein. Es liegt dann sowohl der Leistungsfall einer teilweisen als auch einer vollen Erwerbsminderung vor.

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2 Antworten

Larissa75am 01.09.2015 | 14:33
Ich meine ja nicht, dass der Tag der Feststellung der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung der gleiche sein soll. Ich meine das so: Wenn ich nun z.B. ab 2008 teilweise erwerbsgemindert bin und sagen wir mal ab 2015 voll erwerbsgemindert bin. Ist dann die Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 2015 ein neuer Versicherungsfall? Gilt das auch als neuer Versicherungsfall, wenn ich ab 2015 eine Arbeitsmarktrente bekomme?
N.am 01.09.2015 | 14:28
Da Sie bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente beziehen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass bei der Feststellung eines höherwertigen Leistungsanspruches der Leistungsfall (Tag ab die volle/teilweise Erwerbsminderung vorliegt) der gleiche ist. Sollte rückwirkend eine volle Erwerbsminderung gewährt werden, sollten Sie sich diesbezüglich Beiträge dieses Forums unter Umständen zugemute führen, die sich mit dem BSG-Urteil vom 07.09.2010 auseinandersetzen. (Forensuche: 07.09.2010) --> gilt für Krankenkasse und Arbeitslosengeld. hier z.B. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… oder https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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