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Experten-Antwort

Neues Gesetz

von G. Jost18.01.2014 | 11:19
2186 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich lese die letzten Tage in diesem Forum, Thema wo auch mich betrifft. Ich auch 53 geb, Schwerbeh. laut ATZ mit 63J. in die Rente mit 7 Monate Abzug. Nach dem neuen Gesetz ab 1.7. 14 muß 53 geb. nur 2 Monate länger arbeiten. ich habe ja mehr als 45 Beitragsjahre. Welche Möglichkeit habe ich um diesen Abzug von 7 Monaten zu entgehen? 2 Monate Beiträge privat einzahlen? oder 2 Monate noch arbeitslos melden? Mein Rentenanspruch ist nicht sehr hoch, deshalb würde ich gerne keinen Abzug haben. Die ATZ wurde damals nur so unterschrieben mit diesem Abzug oder gar nicht. Ich würde ja dann bei 48 Beitragsj. auch gerne von diesem neuen Gesetz einen Vorteil haben. Würde mich über Antwort freuen, Schönes Wochenende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst der Hinweis, dass das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden muss,

bevor konkrete Aussagen getroffen werden können.

Altersteilzeitarbeit im sozialversicherungsrechtlichen liegt nur vor, wenn die

Altersteilzeitvereinbarung zumindest bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt

reicht, zu dem Sie eine (gegebenenfalls auch geminderte) Altersrente aus der gesetzlichen

Rentenversicherung in Anspruch nehmen können.

Ob diese Altersrente dann tatsächlich in Anspruch genommen wird oder nicht, hat

auf das Vorliegen von Altersteilzeitarbeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne

keine Auswirkungen. Die ursprünglich anvisierte Altersrente muss also nicht zwingend

in Anspruch genommen werden. In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie Ihre Rente auch 2 Monate

später beantragen können, sofern Sie diese Zeit überbrücken können.

Möglichkeiten hierzu sind z.B. , dass Sie sich arbeitslos melden (über den Anspruch auf Arbeitslosengeld

entscheidet die Arbeitsagentur),Sie die Altersteilzeit beim Arbeitgeber verlängern (ob diese Möglichkeit besteht,

müssen Sie mit dem Arbeitgeber klären) oder Sie nehmen beim gleichen oder einem anderen Arbeitgeber

ein Beschäftigungsverhältnis auf.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

KSCam 18.01.2014 | 11:39
Ob Sie ALG erhalten, klären Sie bitte mit dem Arbeitsamt, möglicherweise erhalten Sie eine Sperrzeit, weil Sie diese Arbeitslosigkeit selbst verursacht haben, also keine Geld von dort. Rentenrechtlich wäre es kein Problem 2 Monate später in Rente zu gehen (also auf 2 Renten zu verzichten) und dann 2,1% Abschlag gespart zu haben - ob sich das rechnet, ist letztlich Ihre Entscheidung. Freiwillig zahlen könnten Sie in der fraglichen Zeit, wird sich aber kaum rechnen - wenn Sie dafür 200 € zahlen ist die Rente um knapp 1 € mehr. Klären müssen Sie die Krankenversicherung in den 2 Monaten.
HSVam 18.01.2014 | 16:18
Wenn der schwerbehinderte Versicherte mit 48 Beitragsjahren dem Geburtsjahrgang 1951 oder 1952 angehört und frühestens ab 01.07.2014 in Rente geht, kann er zu den gleichen Voraussetzungen wie der nicht schwerbehinderte Versicherte in Rente gehen. Eine "Sauerei" kann man da beim besten Willen nicht erkennen. Ausser man erwartet auch bei der Neuregelung zum 01.07.2014 eine Vorzugsbehandlung wie bei den alten Gesetzen, als mit der Schwerbehinderung regelmäßig zwei Jahre früher in Rente gehen konnte. Das kann man übrigens auch jetzt immer noch, aber eben nur im Vergleich zur Regelaltersgrenze.
G. Jostam 18.01.2014 | 15:17
Sie, KSC als geschätzter Experte im Forum, wissen genau das ist für Leute wie ich eine Sauerei. Der Schwerbeh. mit 48 Beitragsj. bekommt noch Abschlag, der andere ohne Schwerbeh. mit 45 J. mit 63 J. Rente ohne Abschlag. Wer soll dafür Verständnis haben, ich werde nie mehr wählen gehen.
FCBam 18.01.2014 | 16:31
Sie haben sich beim Abschluss ihres Altersteilzeitvertrages vermutlich ganz bewusst für die Rente mit 63 entschieden, und damit eben auch für einen lebenslangen Rentenabschlag von 2,1 %. Oder hat sie ihr Arbeitgeber dazu gezwungen? Falls ja, könnte in der Tat ein sogenannter Härtefallgrund im Sinne des SGB III vorliegen, was dann zu einem sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld anstelle einer sonst fälligen Sperrzeit führen könnte. Die geplanten neuen Gesetze können zu gleichen Bedingungen auch von schwerbehinderten Menschen in Anspruch genommen werden. Das heisst, sie haben das Recht, zwei Monate später abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wovon Sie in diesen zwei Monaten leben, ist - leider - ihre Privatangelegenheit. Vielleicht können Sie ja das Arbeitsamt überzeugen und erhalten Arbeitslosengeld. Oder Sie melden sich in den letzten sechs Wochen der Altersteilzeit krank, dann könnte ab dem ersten Tag nach der Freistellung ein Krankengeldanspruch bestehen, mit dem sie zwei Monate lang überbrücken könnten. Oder sie suchen sich für zwei Monate einen neuen Job, falls die Ersparnisse nicht ausreichen. Die gleichen Probleme haben übrigens auch alle anderen nicht schwerbehinderten Altersteilzeitfälle ihres Geburtsjahrgangs, nur mit dem Unterschied, dass diese mit 63 statt ihrer 2,1 % volle 9,3 % Abschlag hinnehmen müssten. Aber vielleicht wendet sich noch alles zum Guten und die Regierung schiebt, ähnlich wie zum 01.01.2004 oder zum 01.01.2007, eine Vertrauensschutzregel für Altersteilzeitfälle nach, sobald der Druck aus den Betrieben wächst und die Gewerkschaften bei Frau Nahles vorstellig werden. Warten wir es einfach mal ab, bis zu ihrem 63. im Jahr 2016 sind ja noch zwei Jahre Zeit.
G. Jostam 18.01.2014 | 16:50
Danke dem FC Bayern für die Auskunft, Gruß an Ulli.
GroKoam 18.01.2014 | 21:20
Sie kriegen auch den Hals nicht voll. Immer nur nehmen nehmen.
Uli Hoeneßam 19.01.2014 | 10:16
Machts doch wie ich, betrügt einfach. Regt Euch öffentlich über Betrüger auf, dann findet Ihr einen Sponsor der Euch Spielgeld leiht. Euer Uli
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