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Experten-Antwort

Neues Gesetz 53 geb.

von Pitt20.02.2014 | 12:55
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15 Antworten

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Eine Frage zu dem neuen Gesetz ab 1.7.14. Ich komme auf ca.48 Beitragsj., kann ich dann mit 63 J. in Rente, mit 2 Monate, also 0,6% Abschlag? Bitte u Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pitt,

leider sind die Auskunftsmöglichkeiten seitens der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich der geplanten Gesetzesänderung noch sehr eingeschränkt, da noch keine Entscheidung vorliegt.

Sollte die Änderung so eingeführt werden, wie es zur Zeit geplant ist, wäre ein Renteneintritt für den Jahrgang 1953 bei vorliegenden 45 Pflichtbeitragsjahren mit Vollendung des 63. Lebensjahres und zwei Monaten ohne Abschläge möglich.

Ein Renteneintritt mit Vollendung des 63. Lebensjahres wäre mit Abschlägen behaftet. Hierbei allerdings nicht nur für zwei Monate, sondern für zwei Jahre und sieben Monate, demnach also 9,3 %.

Dies hat den Grund, dass eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) nicht möglich ist.

Sie würden dann eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Der Bezug dieser Altersrente ist nach Vollendung des 65. Lebensjahres und sieben Monaten abschlagsfrei möglich.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Daher die Abschläge für 31 Monate vorzeitige Inanspruchnahme.

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14 Antworten

Schadeam 20.02.2014 | 13:03
wenn Sie bei Jahrgang 53 mit 63 in Rente gehen, haben Sie (wie bislang auch) 9,3% Abschlag. Gehen Sie erst 2 Monate später wäre die Rente abschlagsfrei, wenn das Gesetzt denn so kommt. Da lohnt es sich doch 2 Monate länger zu malochen.
Pittam 20.02.2014 | 13:24
Danke Ihnen Schade, nur ist meine ATZ genau mit 63 J. zu Ende.
Mitleseram 20.02.2014 | 14:53
Dann bleibt es Ihnen selbst überlassen, ob Sie mit 63 und 9,3 % lebenslangem Rentenabschlag oder 2 Monate später abschlagsfrei gehen möchten. Ein Beispiel: Rente mit 63 1.000 EUR abz. 9,3 % Abschlag = 907 EUR. Wenn Sie sich diese 2 Monate verkneifen, dann verzichten Sie zwar auf 1.814 EUR, hätten aber danach monatlich 93 EUR mehr auf dem Konto. Das Ganze hat sich bereits nach 19,5 Monaten wieder ammortisiert, d. h. solange brauchen Sie, bis Sie aus der um 93 EUR höheren Rente ihren "Verlust" wieder drin haben. Ab dem 20. Monat haben Sie lebenslang 93 EUR mehr. Diese Rechnung gilt analog auch für jeden anderen Rentenbetrag bei Geburtsjahrgang 1953 und einem Abschlag von 9,3 %. Möglicherweise haben Sie in den zwei Monaten dazwischen sogar einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund einer Härtefallregelung? Nicht lange überlegen, einfach zu gegebener Zeit beantragen und abwarten. Aber selbst wenn nicht, sind Sie auch so bereits nach 20 Monaten auf der Gewinnerseiten, und zwar lebenslang. Sie hatten doch vor, die Rente länger als 20 Monate zu beziehen, oder?
Pittam 20.02.2014 | 15:09
Danke Ihnen Mitleser, habe ja noch Zeit zu planen wie ich den hohen Abschlag vermeiden kann. Wenn das Arbeitsamt ALG 1 sperrt, 2 Monate kein Geld ist für mich auch noch besser.
frührentner 18%am 20.02.2014 | 17:44
bleibt noch die frage nach der kvdr-berechtigung. frau n. hat nur mist produziert um sich zu profilieren. besser hätte keiner mehr dran gerührt.
W*lfgangam 20.02.2014 | 18:51
Hallo Pitt, bei der Verschiebung ist ggf. zu berücksichtigen, dass eine etwaige Betriebsrente auch erst 2 Monate später beginnt (kommt auf die tarifvertragliche Regelung dazu an - im öff. Dienst wäre es so). Allerdings wäre dann ein Abschlag bei der Betriebsrente ebenfalls nicht (mehr) vorhanden. 2 Monate freiwillige KV/PV wären ebenfalls noch einzukalkulieren, wenn Sie nicht vorübergehend in die Familienversicherung der Ehefrau reinrutschen können. 2 Monate Verschiebung würden sich locker - auch unter den oben genannten Bedingungen - rechnen, wie oben dargestellt in rd. 2 Jahren. Im Hinblick auf KV/PV suchen Sie sich einfach einen 451 EUR Job ...hat nicht der Bekannte eines Schwager eines Nachbars einen Garten zu pflegen oder einen Kiosk, … ? ;-) Der Hinweis zur KVdR ist übrigens auch nicht verkehrt, dachte ich zunächst. Aber es entstehen ja keine KV-Lücken - die (bisherige) 9/10-Belegung kann sich nicht verschlechtern. Gruß w.
frührentner 18%am 20.02.2014 | 19:14
geile betrachtung w;-) ich zweifel an umfassender und sachgerechter betrachtung vom gesetzgeber:-(
W*lfgangam 20.02.2014 | 21:29
Hallo frührenter 18% ...ist das der Zuschlag ? ;-) wie haben ja seit einigen Tagen einen sehr engagierten/geschätzten/Kenntnisreichen User aus diesem Umfeld hier, und sofern er keine Dienstgeheimnisse verraten muss, gibt er uns vielleicht ein paar kleine Einblicke in sein Ressort, wie es da zu Fehlentwicklungen kommen kann, weil - tief mathematische Konsequenzen sich erst im Nachhinein ergeben (wie Bewertung beruflicher Ausbildungszeiten bei Geringversicherten/Hausfrauen z. B. oder Nichtberücksichtigung AZ ./. PB, Probeberechnungen vorher nicht möglich) - Fachleute nicht beteiligt werden, die das vorher einschätzen könnten – will man Sie überhaupt in der Tiefe hören? - Ansprüche/Anspruchverluste/-gewinne von 'dämlichen' Stichtagen abhängen (alles oder nichts Prinzip) - Minister auf die Zeitschiene drücken (das muss jetzt durch) - der gemeine Abgeordnete eh keinen Durchblick hat, vertiefte zielführende Nachfragen stellen könnte (sprach kürzlich mit einem über das (auch) von ihm beschlossene Rentenpaket – haha, Details erspar ich mir) - und letztendlich: „ich muss das jetzt so umsetzen – auf mich hört keiner, also Unterschrift drunter“ Ich denke, das ist beim Großen wie im Kleinen, ohne ausreichende Zeit- und Testschiene werden Nachbesserungen/gerichtliche Korrekturen unerlässlich ...Hauptsache erst mal schnell Ergebnis, Pfusch gehört eben dazu. Das die sich dabei ebenfalls den 'Arsch' aufreißen, will ich gar nicht mal verleugnen! Gruß w. ...nur meine gefühlte Meinung. Umfassend und sachgerecht mit Sicherheit, nur nicht bis die letzte Konsequenz 'allumfassend' ;-)
MBam 21.02.2014 | 15:59
Ich sehe hier schon eine Diskrepanz in der Fragestellung: 53 geb. heißt heute 61 Jahre alt. Bei angeblichen 48 Beitragsjahren wäre das ein Arbeitsleben ab dem 13. Lebensjahr (Kinderarbeit ist m. E. schon länger in Deutschland nicht zulässig). Ist das gemacht worden? Weiterhin werden die Beitragsjahre doch erst ab dem 17. Lebensjahr gezählt, oder irre ich mich da? Hier sollte doch wohl erst mal eine korrekte Darstellung erfolgen, wie diese (von der DRV anerkannten) Zeiten zustande kommen.
Pittam 22.02.2014 | 16:14
Ich wollte sagen, mit 63 J. komme ich auf 48 Beitragsjahre. Meine Lehre begann mit 14 J u 10 Monate.
W*lfgangam 22.02.2014 | 20:43
Hallo Pitt, endgültig - wenn das Gesetz so kommt - sind Sie mit 63 + 2 Monaten in der abschlagsfreien Rente. Alles Anderes ist oben schon gesagt, was Verschieben des Rentenbeginns/Verzicht/Lohnen/Abschlag mit genau 63/9,3% betrifft. Gruß w.
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