Hallo Horst W.,
wenn Sie Ihre Altersteilzeitarbeit wie in Ihrem Altersteilzeitvertrag vorgesehen fortführen (können), hat die (evtl.) Neuregelung prinzipiell keinen Einfluss auf Ihre Rente. Allerdings sind die von User W*lfgang gemachten Erwägungen nicht ganz „von der Hand zu weisen“. Im Zweifel sollten Sie sich daher (zu gegebener Zeit – also nach Verabschiedung des Gesetzes zur „Rente mit 63“) mit Ihrem Arbeitgeber zur Fortführung Ihres Altersteilzeitvertrags verständigen und sich ggf. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell zum weiteren Vorgehen beraten lassen.