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Experten-Antwort

Neues Gesetz- ATZ

von Horst W.11.02.2014 | 17:06
1259 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin 54 geb., nicht Schwerbeh., immer gearbeitet ab 14. Lebensjahr, Arbeiter öffentl.-Dienst, werde bald 60 J.alt. Habe 10 J. ATZ, gehe jetzt 5 J. in Freistellung bis 2019, dann mit 65 J. in Rente. Habe ich irgend einen Vorteil von dem neuen Gesetz? Danke, nur zu meiner Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst W.,

wenn Sie Ihre Altersteilzeitarbeit wie in Ihrem Altersteilzeitvertrag vorgesehen fortführen (können), hat die (evtl.) Neuregelung prinzipiell keinen Einfluss auf Ihre Rente. Allerdings sind die von User W*lfgang gemachten Erwägungen nicht ganz „von der Hand zu weisen“. Im Zweifel sollten Sie sich daher (zu gegebener Zeit – also nach Verabschiedung des Gesetzes zur „Rente mit 63“) mit Ihrem Arbeitgeber zur Fortführung Ihres Altersteilzeitvertrags verständigen und sich ggf. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

ex-atzleram 11.02.2014 | 17:25
nein null. es sei den ihr ag möchte sie mit 63 abschlagsfrei in rente sehen und rechnet ihren ganze atz um. will heißen sie haben überstunden aus der aktiven phase gut. nur mutmaßung, könnte so kommen. gruß f.
W*lfgangam 11.02.2014 | 19:48
Hallo Horst W., lesen Sie diesen Beitrag: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. vom 07.02.2014, 15:54 h, falls der Link nicht klappt Gruß w.
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