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Neues Gesetz, Freistellungsphase

von Lorenz F.08.02.2014 | 19:04
1431 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin auch in ATZ und lese hier alles in diesem Forum. Ich verstehe so manches nicht, auch die Antwort von Wolfgang, der letzten Tage. Er sagt, Leute in ATZ, die z.B. bis 2017 in Freistellung- ATZ sind, können dann vielleicht schon ab 1.7.14 abschlagsfrei in Rente. Nur diese 2-3 Jahre wo 90% bei Freistellung in die Rente einbezahlt werden fehlen doch dann? Oder sehe ich etwas falsch? Meine Freistellung läuft noch länger als 2 Jahre, wenn ich früher in Rente gehen würde ist das doch einen Nachteil für mich. Bitte um Info.

8 Antworten

W*lfgangam 08.02.2014 | 19:40
Hallo Lorenz F., wann sind Sie geboren? Gruß w.
Lorenz F.am 08.02.2014 | 20:14
1953
W*lfgangam 08.02.2014 | 20:29
Somit könnten Sie mit 63 + 2 Monaten die abschlagsfreie Rente ab 63 mit 45 'Pflichtbeitragsjahren' erhalten bzw. würde die ATZ dann enden (müssen). Da Sie 63/+2 erst im nächsten Jahr werden, können Sie ganz in Ruhe die weitere Entwicklung abwarten. Und ja, Sie lesen richtig, dass der Arbeitgeber mit den ATZ/90%-Pflichtbeiträgen dann vorzeitig raus wäre und diese Beiträge Ihnen bei der Rente fehlen würden. Wie im meinem Beitrag gestern dargestellt, muss das nicht unbedingt ein Nachteil sein. Bitte abwarten, die nächsten Wochen/Monate ist's alles nur Glaskugellesen. Gruß w.
Lorenz F.am 08.02.2014 | 20:38
In 2 J. werde ich 63 J. alt
W*lfgangam 08.02.2014 | 20:59
...sorry, so langsam verliert man in der Kürze der Zeit des Lesens den Überblick über all diese Vertrauensschutzreglungen/Anhebungsphasen/Ausnahmen von Regelanhebungen - bezogen auf Individualfragen *grrr ;-) Natürlich haben Sie noch bis 2016 Zeit, die jetzige Entwicklung abzuwarten. Gruß w.
KSCam 09.02.2014 | 12:37
Warten Sie doch ganz einfach ab. Sie haben einen ATZ Vertrag und wissen doch überhaupt noch nicht, ob Ihr AG auf das reagiert, was W*lfgang dieser Tage angesprochen hat. Viele AG bemerken (oder wollen es nicht bemerken) dass eine Rente bereits vor Ablauf des Vertrages abschlagsfrei sein könnte. Ich würde auf jeden Fall beim AG erstmal keine schlafenden Hunde wecken.
Lorenz F.am 09.02.2014 | 14:46
Wie Sie sagen KSC, schlafende Hunde soll man nicht wecken. Man hat ja auch einen ATZ- Vertrag, der Arbeitgeber kann ja die Leute nicht einfach früher und mit Abschlag in Rente schicken. Es gab ja in der Arbeitsphase weniger Lohn, jetzt steht mir ja die Freistellungsphase zu.
W*lfgangam 10.02.2014 | 21:28
Doch Lorenz F., der Arbeitgeber kann/muss und wird es tun, wenn er seinen Job auch in dieser Richtung ernst nimmt. Sowohl die Interessen seiner Beschäftigten sichert, aber Sie auch an Ihre Pflichten erinnert, *die Sie einvernehmlich unterschrieben haben*. Bei 'kleineren' Arbeitgeber würde ich natürlich nicht mit dem Gesetzentwurf jetzt wedeln - die verpennen doch oft Neuregelungen, also abwarten. Aber, Ihr Wort:"Man hat ja auch einen ATZ- Vertrag, der Arbeitgeber kann ja die Leute nicht einfach früher und mit Abschlag in Rente schicken." ...wenn Sie da Nachlesen, wann Ihr ATZ-Verhältnis endet (bei möglichem ungekürzten Rentenbeginn!) ...nun leider jetzt vielleicht früher möglich, als zum Zeitpunkt der Unterschrift - Sie wären überrascht, dass der Arbeitgeber nicht nur kann, sondern muss - um ggf. auch Zuschüsse des Arbeitsamtes bei diesen ATZ-Verhältnisse zu 'retten'. Gruß w. ...persönlicher Rat: nix tun!
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