Im Internet habe ich den folgenden Artikkel gefunden:
Bei neuer Ehe kein Verlust der Witwenrente
Viele Witwen und Witwer scheuten sich bisher davor, ihren neuen Lebenspartner zu heiraten. Bei Heirat drohte bisher Totalverlust der Witwenrente. Die bisherige Altersvorsorge, auch Witwenrente wurde sofort mit der standesamtlichen Heirat gestrichen.
Nach dem neuen ab 01. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesetz bleibt der Anspruch der bisher erworbenen Witwenrente bestehen. Die Ansprüche aus der Witwenrente der vorherigen Ehe entfallen nicht mehr mit einer erneuten Heirat. Durch diese neue gesetzliche Regelung können all diese verwitweten Menschen profitieren.
Die bisherige Lebensgemeinschaft kann mit einem Trauschein legal besiegelt werden, ohne dass ein finanzieller Verluste zu erwarten ist. Die gesetzliche Rentenkasse, auch unter Rentenversicherung Bund bekannt, muss die Witwenrente weiterhin zahlen.
Tipp: Haben Sie vor baldmöglichst zu heiraten, verschieben Sie den Zeitpunkt unbedingt auf das Jahr 2009. Im gesamten Jahr 2008 droht noch der Totalverlust der Witwenrente!
http://www.geldvomstaat24.de/2008/07/07/ab-01012009-kein-totalverlust-der-witwenrente-mehr/
Ich bin selbst Witwer mit Rentenbezug und beabsichtige wieder zu heiraten.
Stimmt denn diese Meldung?
Theo