Ja, mit allen Chancen und Risiken. Sie können eine Abänderung des Versorgungsausgleiches beim Familiengericht – auch ohne Anwalt- beantragen wenn eine wesentliche Wertänderung beim Versorgungsausgleich zu erwarten ist. Ratsam ist eine anwaltliche Beratung dennoch, da es möglicherweise zu einer sog. Totalrevision des Versorgungsausgleiches kommen kann, wenn die Ursprungsentscheidung zum Versorgungsausgleich vor dem September2009 erfolgte. Dann werden alle bislang berücksichtigten Anwartschaften neu beurteilt und ggf. ausgeglichen.