Zitiert von: Erwin H.
Guten Tag,
ich bin im April 1952 geboren, zahle seit 1966 ohne Unterbrechung in die Rentenkasse ein und bin seit 2008 in Altersteilzeit (-2011 aktiv, 2011-2014 passiv).
Unter der Voraussetzung, dass das Gesetz in seiner jetzigen Fassung verabschiedet wird: Gibt es eine Möglichkeit für mich, die abschlagsfreie Rente mit 63 bereits ab kommenden Juli zu beziehen? De facto ja nicht, da ich im April erst 62 werde. Aber möglicherweise gibt es ja eine Art Sonderregelung oder ein Schlupfloch, das die abschlagsfreie Rente nach 48 Jahren Beitragszeit auch vor dem vorgeschriebenen Renteneintrittsalter von 63 Jahren ermöglicht.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
Erwin H.
Ein "Schlupfloch" wurde leider noch nicht gesichtet. Aber auch Sie können die Rente mit 63 abschlagsfrei nutzen...aber eben erst mit 63, und keinen Monat früher. In Ihrem Fall dann eben erst zum 01.05.2015 abschlagsfrei anstatt zum 01.05.2014 mit 10,8 % Abschläge.
Konkret bedeutet dies einen Verzicht auf 12 Monatsrenten bei gleichzeitiger Aussicht auf eine deutlich höhere spätere Altersrente.
Ein Beispiel mit 1.000 EUR: bei 10,8 % Abschlag würden hier nur 892 EUR gezahlt werden. In den ersten 12 Monaten würde der Verlust somit 12 x 892 EUR = 10.704 EUR betragen. Andererseits wäre die Rente ab 63 dann um 108 EUR höher.
Lohnt sich das? 10.704 : 108 = 99,11. Das bedeutet, nach rund 8 Jahren und 3 Monaten hätten Sie den Verlust wieder wettgemacht und erst danach beginnt der Profit. Und sollte hiervon auch noch eine Betriebsrente betroffen sein, wird die Schieflage noch deutlicher.
Anders sieht es natürlich aus, Sie sich ab 62 noch einen Job für 12 Monate suchen würden...
Arbeitslos melden könnten Sie sich ebenfalls, aber in der Praxis bedeutet dies erst einmal 3 Monate Sperrzeit und die restlichen 9 Monate ein durch die Altersteilzeit nur halbiertes Arbeitslosengeld.
Oder Sie werden in der letzten Woche der Freistellungsphase ganz plötzlich krank und lassen sich krank schreiben, aber auch das würde nur funktionieren, wenn ihr Arzt Sie bis 63 arbeitsunfähig schreiben würde. Insoweit wirklichkeitsfremd.