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Experten-Antwort

Neues Rentengesetz - 48 Jahre einbezahlt, aber erst 62 Jahre alt. Schlupfloch vorhanden?

von Erwin H.25.02.2014 | 13:05
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Guten Tag, ich bin im April 1952 geboren, zahle seit 1966 ohne Unterbrechung in die Rentenkasse ein und bin seit 2008 in Altersteilzeit (-2011 aktiv, 2011-2014 passiv). Unter der Voraussetzung, dass das Gesetz in seiner jetzigen Fassung verabschiedet wird: Gibt es eine Möglichkeit für mich, die abschlagsfreie Rente mit 63 bereits ab kommenden Juli zu beziehen? De facto ja nicht, da ich im April erst 62 werde. Aber möglicherweise gibt es ja eine Art Sonderregelung oder ein Schlupfloch, das die abschlagsfreie Rente nach 48 Jahren Beitragszeit auch vor dem vorgeschriebenen Renteneintrittsalter von 63 Jahren ermöglicht. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Gruß Erwin H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwin H.,

die Gesetzgebung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß wir Sie daher noch nicht über die angedachten Neuregelungen beraten können. Die Planungen sehen einen frühstmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren vor. Eine andere Regelung ist nicht vorgesehen.

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6 Antworten

Galgenhumoram 25.02.2014 | 13:07
Nein, dafür Sie sind noch zu jung.....was ist denn am erforderlichen Lebensalter von 63 nicht zu verstehen? Andernfalls lassen Sie sinbd in einem persönlichen Beratungsgespräch hinsichtlich der Möglichkeit von anderen Altersrenten beraten...nur das dann die Abschläge zu schlagen...
Mitleseram 25.02.2014 | 13:30
Ein "Schlupfloch" wurde leider noch nicht gesichtet. Aber auch Sie können die Rente mit 63 abschlagsfrei nutzen...aber eben erst mit 63, und keinen Monat früher. In Ihrem Fall dann eben erst zum 01.05.2015 abschlagsfrei anstatt zum 01.05.2014 mit 10,8 % Abschläge. Konkret bedeutet dies einen Verzicht auf 12 Monatsrenten bei gleichzeitiger Aussicht auf eine deutlich höhere spätere Altersrente. Ein Beispiel mit 1.000 EUR: bei 10,8 % Abschlag würden hier nur 892 EUR gezahlt werden. In den ersten 12 Monaten würde der Verlust somit 12 x 892 EUR = 10.704 EUR betragen. Andererseits wäre die Rente ab 63 dann um 108 EUR höher. Lohnt sich das? 10.704 : 108 = 99,11. Das bedeutet, nach rund 8 Jahren und 3 Monaten hätten Sie den Verlust wieder wettgemacht und erst danach beginnt der Profit. Und sollte hiervon auch noch eine Betriebsrente betroffen sein, wird die Schieflage noch deutlicher. Anders sieht es natürlich aus, Sie sich ab 62 noch einen Job für 12 Monate suchen würden... Arbeitslos melden könnten Sie sich ebenfalls, aber in der Praxis bedeutet dies erst einmal 3 Monate Sperrzeit und die restlichen 9 Monate ein durch die Altersteilzeit nur halbiertes Arbeitslosengeld. Oder Sie werden in der letzten Woche der Freistellungsphase ganz plötzlich krank und lassen sich krank schreiben, aber auch das würde nur funktionieren, wenn ihr Arzt Sie bis 63 arbeitsunfähig schreiben würde. Insoweit wirklichkeitsfremd.
F. Frenzelam 25.02.2014 | 15:08
Bei mir ist das ähnlich, an Ihrer Stelle würde ich das eine Jahr noch überbrücken, immer besser als 10,8% Abschlag. Arbeitslos melden, 3 Mon.Sperrzeit, oder Job annehmen, auch 1 Jahr weniger Geld, immer besser als dieser hohe Abschlag,und das nach 48 J. Wir wollen ja noch 20 J. leben. Was ich jetzt hier lese ist für mich neu, werde mir darüber Info. einholen. Wenn noch 8 Wochen fehlen nach der Freistellungsphase, die letzte Woche und 8 Wochen Krankengeld beziehen? ob das so geht.
W*lfgangam 25.02.2014 | 19:45
> Schlupfloch Time Machine ...die Wissenschaft arbeitet akribisch dran, befindert sich allerdings noch im frühen Entwurfsmodus ;-) Gruß w.
W*lfgangam 25.02.2014 | 23:23
Zitat von F. Frenzel anzeigen
Hallo Frenzel, Sie haben nicht so wirklich verstanden, was User Mitleser in seiner Beispielrechnung deutlich gemacht hat?!! Wann es sich 'rechnet' - und wie 'jung' Sie dann noch sind ...12 Monate nix, dann kommt erst in 10 Jahren die 'Gewinnphase' - gekürzten Rentenbetrag unangetastet gelassen, im Zinsbunker auf irgendeinen Eiland gelagert ...natürlich 'Baden' Sie dann mit 90/100 Jahren drin - nur nehmen Sie die Aromastoffe nicht mehr wahr ;-) Gruß w. ...12 Monate sind - wie Silvester ...Puff
HKam 20.05.2014 | 18:25
Ich bin selbständig und 63 Jahre alt habe 45 Jahre einbezahlt. Allerdings seit 20 Jahren nur den Pflichtanteil, so dass meine Rente erhalten bleibt. Kann ich auch in Rente gehen mit 63 da ich ja die grundlegenden Bedingungen erfülle? Und habe ich mit Abzug zu rechnen wenn ich noch etwas dazuverdiene?
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