Neues Rentengesetz zum 1.7.2014

von
G. Wickord

Ich bin 60 Jahre, schwerbehindert mit einem Grad von 90 und bin in der ATZ bis zum 31.05.2104, am 1.9.2014 werde ich 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Frage: besteht die Möglichkeit für mich ab dem 1.9.2014 abzugsfrei in Rente zu gehen

von
W*lfgang

Hallo G. Wickord,

aktuell können Sie als Schwerbehinderter/Jahrgang 1954 mit 63 + 8 Monaten die Altersrente ohne Kürzung nach nur 35 Versicherungsjahren erhalten. Ensprechend Ihrem genauem Geburtsdatum hätten Sie zum 01.06.2014 noch ein paar kleine % an Abschlägen.

Kommt die Gesetzesneuregelung, wären Sie bei Jahrgang '54 mit 63 + 4 Monaten bei der ungekürzten Rente mit 45 Jahren.

Ihre Frage kann zz. ohne genaues Geburtsdatum nicht beantwortet werden ...

Gruß
w.

von
G. Wickord

Vielen Dankf ür die schnelle Info.
Mein Geburtsdatum ist der 03. Sept. 1953

von
G. Wickord

Vielen Dankf ür die schnelle Info.
Mein Geburtsdatum ist der 03. Sept. 1953

von
G. Wickord

Vielen Dankf ür die schnelle Info.
Mein Geburtsdatum ist der 03. Sept. 1953

von
G. Wickord

Vielen Dankf ür die schnelle Info.
Mein Geburtsdatum ist der 03. Sept. 1953

von
G. Wickord

Vielen Dankf ür die schnelle Info.
Mein Geburtsdatum ist der 03. Sept. 1953

von
KSC

Aktuell kann der Schwerbehinderte des Jahrganges 53 mit 63+7 abschlagsfrei in Rente gehen.

Wenn das neue Gesetz so wie bislang geplant tatsächlich kommt, wäre es wegen der 45 Jahre mit 63+2 - also ab 01.12.2016 möglich abschlagsfrei zu gehen.
Bei 10,8% Abschlag geht es ab 01.05.2014, aber das steht ja eh in Ihrer Rentenauskunft.

von
Monika Regner

Mein Mann Hat einen Schwerbehindertenausweis von 60% und seine 45 eingezahlte Jahre schon drüber Ist aber August 53 geb.Ab wann könnte Er jetzt in die Rente gehen.
Vielen Dankf für eine die schnelle Info.

von
Hans - Otto Hase

Geboren bin ich am 03.12.1953 und habe seit August 2013 45 Jahre gearbeitet desweiteren bin ich ab 04.08.2008 90% Schwerbehindert. Meine Frage: wann kann ich in Rente gehen ohne Abschläge und wann kann ich in Rente gehen mit Abschlägen und wieviel wären es dann. Für ihre Mühe im voraus Vielen Dank, Hans - Otto Hase

von
Hans - Otto Hase

Hallo, können sie mir Bitte erklären was es heißt " Vertrauensschutzregelung für besonders langjährige Versicherte Arbeitnehmer die 45 Jahre oder mehr gearbeitet haben" Vielen Dank

von
F. Ulmer

Bin 1955 geboren. Meine Altersteilzeit endet am 31.03.2018. Mit wieviel % Abschlag muss ich ich bei Renteneintritt 01.04.2018 rechnen?

von
Elisabeth.lehner

Ich habe eine frage? Ich bin seid 33 jahre in itallien taetig...in deutschland habe ich meine ausbildung gemacht und auch ein jahr danach gearbeitet!mir sind ca10 jahre erzziehungszeit anerkannt worden!kannich mit 63vorzeitig rente in deutschland beantragen?ich bin jetzt60danke fuer eine auskunft!

von
iris daniel

Jahrgang 1958 mit 45 beitragsjahren
Frage: Eintritts Datum. Rente.wenn. Gesund oder schwerbeschädigtenausweis?kein Unterschied?

von
Tempelhagen

Bin am 11.11.54 geb. Habe eine Schwerbehinderung von 70 %. 08.15 habe ich 45 jahre Rentenbeiträge eingezahlt. Möchte am 01.01.2016 in Rente gehen. Wieviel Prozent muß ich von meiner Rente einbüßen?

Experten-Antwort

Hallo Tempelhagen,

es ändert sich nichts aufgrund des neuen Gesetzes an Ihren Abzügen bei dem von Ihnen geplanten Rentenbeginn 01/2016.
Sie werden die Altersrente für schwerbehinderte Menschen 32 Monate vor dem Beginn einer abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, somit haben Sie 31 x 0,3 % 9,3 % Abzug.
Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren hat keinen Einfluss auf die Rentenminderung dieser Altersrentenart.

von
tempelhagen

Danke für die schnelle Beantwortung.

von
H. Ziehe

Hallo, ich bin im Dezember 1968 geb. und bin schwerbehindert, mit einem Grad von 100%. Frage: ab wann darf ich abzugsfrei in Rente gehen?

von
H. Ziehe

Zitiert von: H. Ziehe

Hallo, ich bin im Dezember 1968 geb. und bin schwerbehindert, mit einem Grad von 100%. "G" Frage: ab wann darf ich abzugsfrei in Rente gehen?

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