Inzwischen werden Bezieher einer vorzeitigen Altersrente ja offiziell angeschrieben und sollen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen in der anzugeben ist
von wann bis wann xxx beschäftigt ist einschl. Bruttoarbeitsentgelt pro Monat
welche Bruttoarbeitsentgelte in den einzelnen Kalendermonaten 2016 erzielt wurden
ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht bzw. zum .... beendet wurde.
Das ist im Hinblick auf die Neuregelungen ab 1. Juli 2017 verständlich.
Warum wird aber noch abgefragt, wo der Beschäftigungsort (alte bzw. neue Bundesländer) liegt. § 228a Abs. 2 SGB VI wird doch ab 1.7.2017 gestrichen, dh. es gibt keine Unterschiede mehr zwischen Hinzuverdienst OST und WEST?