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Neufeststellung 307a wegen HHG

von SGB Ernst29.11.2009 | 17:14
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Hallo, unsere Oma erhält neben ihrer eigenen Rente schon seit 1992 eine umgewertete Witwenrente aus der Versicherung ihres letzten Ehemannes. Durch einen Zufall fiel uns vor 5 Jahren auf, dass sie ja eventuell auch einen Anspruch aus der Versicherung ihres vorletzten Ehegatten hat. Außerdem wurde ein Antrag bei der BG gestellt, da dieser bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam. Sie erhält nun zusätzlich diese zwei Renten, wobei die Rente nach dem letzten Ehegatten bei beiden quotenmäßig aufgeteilt und angerechnet wird. Später hatten wir für Oma noch einen Antrag nach dem HHG gestellt, da der letzte Mann u.a. in Sibirien war und dies rentenrechtlich noch nicht berücksichtigt wurde. Diese Bescheinigung ist nun erteilt worden und die Rente im Nov. 2009 neu festgestellt. Und hier die konkreten Fragen: 1. Ist es richtig, dass in diesem Fall die Rente nicht nach dem SGB VI neu festgestellt, sondern einfach die Haftzeit zu den Arbeitsjahren der 307a-Rente hinzu addiert wurde? 2. Wenn mein letzter Opa nun auch noch beruflich rehabilitiert würde (Antrag noch nicht gestellt), ist die Rente dann (mit den fiktiv höheren Entgelten) nach dem SGB VI zu berechnen? 3. Opa war "nur" Tischler und ab dem 53. Lebensjahr Invalidenrentner: Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass die SGB VI-Rente höher ausfallen würde? Gibt es wenigstens einen Besitzschutz aus der 307a-Rente? Oma ist nun schon 80 und ich will ihr das Warten ersparen, falls die Aussichten hier gering sind. Zudem kommt ihr eine Nachzahlung sowieso nur für die Zeit vor 2005 in Frage (Verfahren noch offen)... Kurze Antworten sind auch sehr willkommen;-) Vielen Dank

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